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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/198

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, einen Inklusionsbeirat, der die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen auf allen Ebenen umfasst, einzurichten. Ziel des Inklusionsbeirates ist die Verwirklichung von umfassender Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung betroffener Menschen. Im Fokus steht die Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen.

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen sieht vor, dass alle Menschen als gleichberechtigt betrachtet werden und die Lebenssituation behinderter Menschen nicht von außen durch Umwelt und Strukturen eingeschränkt wird. Gemäß dieser Vorgabe sollte Schleswig ein umfassendes, soziales Modell schaffen, welches die Vorgaben des Übereinkommens erfüllt.

 

Die Realität weicht leider von der Theorie ab. Noch immer sind Menschen mit Beeinträchtigungen in der Stadt auf sich allein gestellt. Während Neubauten bereits barrierefrei gestaltet werden, stellen sich ältere Bauten noch immer als ein teilweise unüberwindbares Hindernis dar. Die Planungen sehen meist nur Senioren als beeinträchtigte Teilnehmer im Alltag vor und lassen dabei eine ganze Reihe anderer Menschen außer Acht. Viele Geschäfte, Gastronomiebetriebe und ähnliche Gebäude sind für Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, nicht zu betreten. Hierbei handelt es sich nur um ein Beispiel von vielen, die daran gehindert werden, gleichberechtigt am alltäglichen Leben teilzunehmen.

 

Um diesem wichtigen Thema die Aufmerksamkeit zu geben, die es verdient hat, reicht die Arbeit eines Beauftragten auf ehrenamtlicher Basis nicht aus. Ein Inklusionsbeirat kann sich dieser Arbeit annehmen und mit dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenarbeiten, um diese weitreichende Aufgabe zu erfüllen. Ein langer und arbeitsreicher Weg steht bevor, um eine barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen zu garantieren, Verkehrsmittel für jeden Menschen problemlos zugänglich zu machen und akustische und visuelle Informationsquellen anzubieten.

 

Um alle Lebensbereiche abzudecken könnte der Inklusionsbeirat Empfehlungen für unterschiedliche Ausschüsse aussprechen. Dies geschieht bereits in ähnlicher Form in anderen Beiräten.

 

Da auch hier die Belange von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen angesprochen werden, ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung unerlässlich. Ebenfalls ist die Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirats ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.

 

Für die FWS-Fraktion

Bärbel Kahlund, Heidi Hoffmann und Arne Olaf Jöhnk

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