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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/040

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) für die Neuschaffung von voraussichtlich 70 Kita-Plätzen am Standort „Kita Friedrichsberg“ einen Zuschuss von maximal 3.816,00 €/förderfähigen Platz an den Bauträger Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. (AWO) zu gewähren.

 

Dies entspricht einer maximalen städtischen Förderung von 267.120,00 €.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht

berührende Veränderungen ergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen.

 

Zudem entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gemäß § 5 Ziffer 3 ZustO über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

2. Sachdarstellung

Grundsätzlich wird auf die Beschlussvorlage VO/2022/039 zur Aufnahme in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen verwiesen. Es ist vorgesehen, am Standort „Kita Friedrichsberg“ 70 zusätzliche Kita-Plätze einzurichten.

 

Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen wurden – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien bezüglich der Aufnahme in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen sowie der Bezuschussung durch die Stadt Schleswig – bereits entsprechende Gespräche verwaltungsseitig geführt. Anträge auf Förderung wurden bzw. werden gestellt.

 

Nunmehr ist über die städtischen Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Maßnahme zu entscheiden.

 

Gemäß § 13 Absatz 5 KiTaG übernimmt die Standortgemeinde die Trägerschaft nur dann selbst, wenn sich kein geeigneter Einrichtungsträger findet. In der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage VO/2022/039 wird dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme von 70 Plätzen am Standort „Kita Friedrichsberg“ in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.

 

Gemäß § 16 KiTaG kann die Standortgemeinde Kindertageseinrichtungen ergänzend fördern. Unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haushaltslage der Stadt Schleswig kommt aus Sicht der Verwaltung ein städtischer Zuschuss in Höhe von max. 3.816,00 € bei Neubauten in Frage.

 

Es wird daher von einer maximalen Zuschusshöhe seitens der Stadt Schleswig in Höhe von 267.120,00 € (70 Plätze x 3.816,00 €) ausgegangen.

 

3. Finanzierung

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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