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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/237

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, bei einer Umstellung von to-go-Lebensmitteln/Getränken auf ein Mehrwegpfandsystem mit nachhaltigen Verpackungsmaterialien bis Mitte 2022 in Gastronomiebetrieben, Bäckereien, Tankstellen und Imbissen im Schleswiger Stadtgebiet, diese mit Zuschüssen zu den Grundkosten eines Pfandsystemanbieters für sechs Monate zu unterstützen.

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Sachverhalt

1. Begründung des Beschlussvorschlages

Das Bundeskabinett hat – im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien - am 20. Januar 2021 die Mehrwegpflicht für die Gastronomie beschlossen. Durch das neue Gesetz sind Restaurants, Cafés, Bistros und andere Ausgabestellen von Speisen und Getränken ab 01.01.2023 verpflichtet, Außer-Haus-Getränke und -Speisen auch im Mehrwegbehältnis anzubieten.

 

Die Stadt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Müllvermeidung und damit zum Umweltschutz, wenn sie schon jetzt die Gastronomiebetriebe bei der Einführung eines etablierten und mit dem Blauen Engel zertifizierten Mehrwegpfandsystems unterstützt. So werden gleichzeitig Müll und Ressourcen eingespart und Schleswig kann sich als einer der Vorreiter in Deutschland positionieren.

 

Mehrere Schleswiger Betriebe haben sich bereits für den Pfandsystemanbieter reCup entschieden. Um ein nachhaltiges Pfandsystem mit hoher Akzeptanz in Schleswig zu etablieren, erscheint es notwendig, dass dieses möglichst einheitlich und weitverbreitet ist.

 

Um Teil des Mehrwegpfandsystems reCup zu werden, zahlen die Betriebe eine Systemgebühr, deren Höhe sich nach der gewählten Vertragslaufzeit richtet:

 

monatlich 45 Euro bei   3 Monate Vertragslaufzeit

monatlich 31 Euro bei 12 Monate Vertragslaufzeit oder

monatlich 28 Euro bei 24 Monate Vertragslaufzeit.

 

Die Systemgebühr ist mit einem fixen Betrag betriebswirtschaftlich kalkulierbar. Das Pfand für die RECUP-Becher und REBOWL-Schalen stellt für die Betriebe lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Alle Pfandprodukte bleiben im Besitz der reCup GmbH und werden somit für die Nutzung nur verliehen. Mit der Erstattung der monatlichen Systemgebühr bietet die Stadt Schleswig einen wirksamen finanziellen Anreiz zum sofortigen Umstieg auf das Mehrwegsystem.

 

Idealerweise etabliert sich ausschließlich ein Mehrwegpfandsystemanbieter in Schleswig. Bei der Teilnahme aller Betriebe hat der Verbraucher die Möglichkeit, an vielen Stellen in unserer Stadt sein Pfand einzulösen. Das dürfte die Bereitschaft zur Nutzung des Mehrwegsystems bei den Schleswiger Bürgerinnen und Bürgern erheblich erhöhen. Aus diesem Grunde erscheint die Festlegung auf einen Anbieter unbedingt erforderlich. Das Nebeneinander von mehreren Anbietern würde die Effizienz deutlich verringern.

 

Schleswig trägt, durch die schnellstmögliche Einführung eines Mehrwegsystems für Verpackungen, erheblich zur Vermeidung von Verpackungsmüll bei.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Die Schleswiger Gastronomen werden einmalig - in Form einer Erstattung der Systemgebühr für sechs Monate - unterstützt. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von ca. 11.000 Euro (bei mittlerer Laufzeit).

 

Die Beantragung zur Erstattung erfolgt schriftlich an die Stadtverwaltung, wobei der Vertrag zwischen dem Gastronomen und der reCup GmbH spätestens zum 01.06.2022 beginnen muss.

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