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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/049

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Schleswig ab 2023 gemäß des anliegenden Kriterien- u. Kostenschlüssels am Marketing zum UNESCO-Welterbe Haithabu und Danewerk - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch die Ratsversammlung - beteiligt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Ausschuss für Kultur-, Sport- und Tourismus zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 In der Sitzung des KST-Ausschusses am 12.11.2020 wurde unter TOP 17 und 17.1 mitgeteilt, dass die Kostenübernahme für ein nachhaltiges Marketing für das UNESCO-Welterbe Haithabu und Danewerk dauerhaft geregelt sein muss. Daher planen die im Haithabu und Danewerk e. V. beteiligten Ämter und Städte sowie Gemeinden ohne zugehörige Amtsmitgliedschaft im Verein, Kreise (Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde) sowie die Museen (Stiftung SH Landesmuseen Schloss Gottorf und Danevirke Museum) eine dauerhafte gemeinsame Kostentragung.

 

Im Rahmen dieser Mitteilung wurden von Frau Hummel, Geschäftsführerin des Vereins Haithabu und Danewerk e. V., mögliche Varianten an Kostenschlüsseln zur Finanzierung vorgestellt. Die Ausschussmitglieder haben sich seinerzeit positiv zu einer dieser Varianten (B) geäußert.

 

Das Welterbe-Marketing wurde von den Vereinsmitgliedern als eine von 18 Leitmaßnahmen in der Entwicklungsstrategie 2030 – Welterbe-Region Haithabu und Danewerk definiert. Die Mitgliederversammlung des Haithabu und Danewerk e. V. hat in ihrer Sitzung am 09.08.2021 nicht nur die Strategie beschlossen, sondern sich zudem für den folgenden Kostenschlüssel nach Variante B mit einer Deckelung von 60.000 EUR brutto ausgesprochen.

 

3. Handlungsbedarf

Zur Vorbereitung eines abschließenden Mitgliederbeschlusses im Herbst 2022 werden die entsprechenden Gremienbeschlüsse zur gemeinsamen Kostentragung ab 2023 benötigt.

 

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Anlagen

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