Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/059

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 126010.7831010 – Ersatzbeschaffung Drehleiter LZ Altstadt – eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 900.000 EUR für die Auftragserteilung bereitzustellen. Die vorläufige Deckung bis zum Nachtragshaushalt 2022 erfolgt durch die VE beim Produktsachkonto 542010.7852001 – Ausbau Flensburger Straße. 

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 84 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 2 bis 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).

 

2. Sachdarstellung

Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig, Sönke Schloßmacher, hat im Rahmen des aufgestellten Feuerwehrbedarfsplanes die Ersatzbeschaffung der mittlerweile gut 20 Jahre alten Drehleiter im Haushaltsplan für die Jahre 2021, 2022 und 2023 angemeldet.

 

Hierzu wurden über die Haushaltsplanung folgende Werte eingeplant:

 

2021 Ausschreibung durch einen externen Dienstleiter 15.000 €

2022 Ausschreibung und Fahrgestell + Ausschreibung 150.000 €

2023 Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung 600.000 €

 

Gesamt: 765.000 €

 

Bei den vorgenannten Beträgen wurde von einer Vergabe in drei LOSEN ausgegangen. Diese LOSE wären aufgeteilt in LOS 1 Fahrgestell, LOS 2 Aufbau und LOS 3 Beladung.

 

Die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe der Feuerwehr und die Firma BBS als Dienstleister für die Ausschreibung und Begleitung bis zur Fahrzeugübergabe haben gemeinsam ein Leistungsverzeichnis erarbeitet. Aus technischen Gründen wurde von einer Ausschreibung in drei LOSEN abgesehen. Die Ausschreibung erfolgte in zwei LOSEN (LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau und LOS 2 Beladung). Am 14.02.2022 erfolgte die europaweite Ausschreibung. Darin wurde eine Angebotsfrist bis zum 18.03.2022 um 08:30 Uhr sowie eine Bindefrist bis zum 31.05.2022 benannt.

 

Eine vorab eingeholte Preisschätzung ergab einen Wert in Höhe von 650.000 € für das Fahrgestell und den Aufbau sowie 20.000 € für die Beladung. Somit wurde davon ausgegangen, dass die eingeplanten Haushaltsmittel ausreichen.

 

Mit Datum vom 18.03.2022 wurden die Ergebnisse der Ausschreibung übersandt.

 

Nach dem vorläufigen Ergebnis wurden folgende Angebote eingereicht:

 

LOS 1 – Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau:

 

Magirus GmbH Angebot vom 15.03.2022 832.195,56 €

 

LOS 2 – Beladung:

 

Matuczak Feuerschutz Angebot vom 17.03.2022 39.272,74 €

 bei Auslieferung ab dem 01.01.2024

 + 6,00 % auf Nettobetrag rd.    3.000,00 €

 

Zzgl. Funkausstattung (über GMSH zu beschaffen) ca.  10.000,00 €

Zzgl. Ausschreibungskosten 15.000,00 €

 

Gesamtkosten somit rd. 900.000,00 €

 

Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn im Haushalt 2022 ausreichende Haushaltsmittel (incl. VE) zur Verfügung stehen.

 

Für die Einhaltung der Bindefrist (31.05.2022) ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000,00 € gemäß § 84 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Satz 2 bis 5 GO erforderlich.

 

Die Verpflichtungsermächtigung ist unabweisbar, weil eine anderenfalls erforderliche neue Ausschreibung aufgrund von steigenden Materialpreisen, Energiepreisen und sonstigen Preissteigerungen bei dem vorliegenden Auftragsvolumen zu erheblichen Mehrkosten führen würde.

 

In Deutschland kommen nur zwei Hersteller für den Bau einer Drehleiter in Betracht, Magirus GmbH und Rosenbauer Deutschland GmbH. Firma Rosenbauer Deutschland GmbH hat mitgeteilt, dass von dort kein Angebot zu diesem Leistungsverzeichnis abgegeben werden kann. Eine Beteiligung aus dem europäischen Ausland ist auch bei einer erneuten Ausschreibung nicht zu erwarten.

 

Die beantragte Verpflichtungsermächtigung soll folgende Kosten enthalten:

 

1. Ausschreibungskosten (Firma BBS)

2. Fahrgestellt und feuerwehrtechnischer Aufbau (Firma Magirus)

3. Beladung (Firma Matuczak (inkl. ggf. 6 % Preissteigerung))

4. Digitalfunk (über die GMSH)

5. Kfz-Anmeldung und Kennzeichen

 

Fahrgestell und Aufbau werden bis zu einem maximalen Kostenhöchstbetrag von 600.000 € (inkl. Umsatzsteuer) bezuschusst. Die feuerwehrtechnische Beladung nach DIN-Norm wird mit 30 % bezuschusst und unterliegt keiner Höchstgrenze. Es können jedoch nur fahrzeugspezifische Beladungsgegenstände gefördert werden. Die Förderung der Drehleiter wurde mit Bescheid vom 08.04.2021 durch den Kreis Schleswig-Flensburg bewilligt. Es kann mit einer Förderung in Höhe von 270.000 € für Fahrgestell und Aufbau sowie rund 12.000 € für die Beladung gerechnet werden. Die genaue Höhe der Fördersumme wird nach Vorlage aller Rechnungen vom Kreis berechnet.

 

3. Handlungsbedarf

 Für eine Mittelstadt wie Schleswig ist das Vorhalten einer funktionierenden und den heutigen technischen Standards entsprechenden Drehleiter unabdingbar. Viele Gebäude in Schleswig können aufgrund ihres Alters und ihrer Bauweise im Brandfall nur mit einer Drehleiter evakuiert werden. Die vorhandene Drehleiter ist über 20 Jahre alt und muss zum Erhalt der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig dringend ersetzt werden. Dabei ist die Bauzeit der Drehleiter von fast drei Jahren einzubeziehen. Auslieferung erst Ende 2024 vorgesehen.

 

4. Finanzierung

Die vorläufige Deckung bis zum Nachtragshaushalt 2022 erfolgt durch die VE beim Produktsachkonto 542010.7852001 – Ausbau Flensburger Straße.

 

 

Loading...