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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/060

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schleswig für das Jahr 2022 zuzustimmen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus dem § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 2 a Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein (BrSchG).

 

2. Sachdarstellung

Gem. § 2 a Abs. 3 BrSchG wird der Einnahme- und Ausgabeplan von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach der Zustimmung der Ratsversammlung in Kraft.

 

Der Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgte im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 25.03.2022.

 

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Anlagen

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