Mitteilung öffentlich - VO/2022/061
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung über die Einnahme- und Ausgaberechnung 2021 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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09.05.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 2 a Abs. 5 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein (BrSchG).
2. Sachdarstellung
Gemäß § 2 a Abs. 5 BrSchG ist die Einnahme- und Ausgaberechnung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Über die vom Wehrvorstand vorzulegende Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgte im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 25.03.2022.
Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist der Ratsversammlung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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205,3 kB
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