Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über überplanmäßige Aufwendungen bei den Produktsachkonten
111120.7851006 Domschule Sporthalle
111120.7851044 Domschule ELA
111120.7851008 Bugenhagenschule
111120.7851007 Bruno-Lorenzen-Schule
111120.7851010 Bruno-Lorenzen-Schule Anbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
09.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, bei den Produktsachkonten
PSK 111120.7851006 (0900010) Domschule Sporthalle 320.000 Euro
PSK 111120.7851044 (0900114) Domschule ELA 100.000 Euro
PSK 111120.7851008 (0900012) Bugenhagenschule 130.000 Euro
PSK 111120.7851007 (0900011) Bruno-Lorenzen-Schule
PSK 111120.7851010 (0900016) Bruno-Lorenzen-Schule Anbau 400.000 Euro
überplanmäßig bereitzustellen. Die vorläufige Deckung bis zum Nachtragshaushalt 2022 erfolgt durch das Produktsachkonto 111120.7851020 – Bau Multifunktionale Kulturstätte.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für Zustimmungen überplanmäßiger Aufwendungen zuständig.
2. Sachdarstellung
Im Rahmen der fortschreitenden Vergabe von Bauleistungen nach HOAI LPH 7 haben sich Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen Marktsituation ergeben, die nicht mehr über die Budgets der einzelnen Maßnahmen gedeckt sind.
Teilweise liegen zu den Ausschreibungen nur einzelne Angebote vor, die zum bepreisten Leistungsverzeichnis eine erhebliche Preissteigerung aufweisen. Bei einer möglichen Aufhebung der Ausschreibung und erneuter Veröffentlichung würde jedoch die Maßnahme nicht im geplanten Bauzeitfenster umzusetzen sein. Dies würde die fristgerechte Umsetzung unmöglich machen und kann zur Streichung der Fördermittel und zu Regressforderungen der weiteren ausgeschriebenen Gewerke führen. Zudem ist es in der aktuellen Marktsituation mehr als unwahrscheinlich, dass eine erneute Ausschreibung ein günstigeres Angebot liefert.
Dementsprechend empfiehlt der FDGM die Beauftragung und die Bereitstellung weiterer Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen.
Reduzierungen der baulichen Maßnahmen zur Kostenreduzierung sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich. Dies wird aber im weiteren Verlauf der Maßnahmen fortlaufend geprüft. Da es sich hier jedoch im Schwerpunkt um Sanierungen handelt, sind Kostenreduzierungen unwahrscheinlich.
Aufgrund der Bindefristen der Angebote und dem zeitnahen Start bzw. der Weiterführung der Baumaßnahmen ist eine unmittelbare Entscheidung notwendig.
Die Deckung für den Fehlbetrag kann über folgende Maßnahme erfolgen:
Im Projekt Kulturhaus wird eine Beanspruchung der aktuellen Haushaltsmittel von 1.512.500 Euro erst zum Jahresende erfolgen. Entsprechend können die aktuellen Mehrausgaben über PSK 111120.7851020 (0900020) temporär gedeckt werden.
PSK 111120.7851020 Bau Multifunktionale Kulturstätte
Im Rahmen der Nachtragshaushaltserstellung 2022 ist dieser Fehlbedarf von rd. 950.000 Euro für das PSK 111120.7851020 Bau Multifunktionale Kulturstätte einzuplanen.
Für die Beauftragungen stehen keine Haushaltsmittel in 2022 zur Verfügung. Die Höhe der überplanmäßigen Aufwendungen übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 GO erteilen kann.
