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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/064

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Bürgermeister entsprechend des -§ 4 Werkleitung- der Betriebssatzung Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- und der Betriebssatzung Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- dem Hauptausschuss zu empfehlen, Herrn Helge Spehr rückwirkend zum 31. März 2022 als Werkleiter der beiden oben genannten Eigenbe-triebe der Stadt Schleswig abzuberufen.

 

 

Beschlussvorschlag Hauptausschuss:

Auf Empfehlung des Bürgermeisters und des Werkausschusses Abwasserentsorgung /Umweltdienste wird Herr Helge Spehr rückwirkend zum 31. März 2022 als Werkleiter der Eigenbetriebe Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung und Schleswiger Stadtwerke Umweltdienste abberufen.

 

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

In der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke SH am 16. März 2022 wurden die Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung in der Gesellschaft neu geregelt.

 

Seit Beginn der Kooperation der drei Stadtwerke Schleswig, Eckernförde und Rendsburg sind die Geschäftsführer auch zu Werkleitern der Eigenbetriebe bestellt.

 

Mit dem Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke SH ist Herr Schoofs der Vorsitz der Geschäftsführung übertragen worden.

 

Herr Spehr hat um die vorzeitige Auflösung seines Arbeitsvertrages zum 31. März 2022 gebeten, dem auch entsprochen wurde

.

Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhaltes ist Herr Spehr rückwirkend zum 31. März 2022 als Werkleiter des Eigenbetriebes Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung und als Werkleiter des Eigenbetriebes Schleswiger Stadtwerke Umweltdienste abzuberufen.

 

Eine Änderung der Betriebssatzungen ist nicht erforderlich, da im § 4 -Werkleitung- geregelt ist, dass die Werkleitung aus einer Werkleiterin oder einem Werkleiter oder mehreren Werkleiterinnen oder Werkleitern bestehen kann. 

 

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