Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/078
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig für die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte bzw. Behindertenbeauftragter)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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20.06.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über den Erlass von Satzungen.
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
2. Sachdarstellung
Grundsätzlich wird auf die bereits erfolgten Diskussionen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwiesen.
Mit Implementierung des Behindertenbeauftragten stellte sich Frage des entsprechenden Aufwandes. Mittlerweile kann festgestellt werden, dass dieser das „normale“ Maß weit übersteigt. So fallen z. B. neben dem sonstigen zeitlichen Aufwand im Durchschnitt monatlich rd. 10 bis 15 Sitzungen oder Termine mit Behörden und Institutionen an.
Verwaltungsseitig wird eine Anpassung der Aufwandsentschädigung analog der Regelung von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für angemessen erachtet.
Zum Vergleich nachfolgende Aufstellung:
Behindertenbeauftragter aktuell: 77,00 €/Monat (wie Vorsitz Seniorenbeirat/JuKo)
Vergleiche gem. Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig:
146,00 € Ratsmitglieder (EntschVO)
621,00 € Bürgervorsteherin (EntschVO)
256,00 € Mitglieder Hauptausschuss
383,00 € Vorsitz Hauptausschuss
266,00 € Fraktionsvorsitzende
Vorschlag analog EntschVO Schleswig-Holstein:
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte > 10.000 EW
376,00 €/Monat (4.512,00 €/Jahr) Rückwirkend ab 01/2022
3. Finanzierung
Ausreichend Haushaltsmittel sind im Budget 25 „Jugend und Soziales“ vorhanden. Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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10,4 kB
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