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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/078

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig für die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Fassung der Anlage zur Drucksache VO/2022/078 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über den Erlass von Satzungen.

 

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

 

2. Sachdarstellung

Grundsätzlich wird auf die bereits erfolgten Diskussionen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwiesen.

 

Mit Implementierung des Behindertenbeauftragten stellte sich Frage des entsprechenden Aufwandes. Mittlerweile kann festgestellt werden, dass dieser das „normale“ Maß weit übersteigt. So fallen z. B. neben dem sonstigen zeitlichen Aufwand im Durchschnitt monatlich rd. 10 bis 15 Sitzungen oder Termine mit Behörden und Institutionen an.

 

Verwaltungsseitig wird eine Anpassung der Aufwandsentschädigung analog der Regelung von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für angemessen erachtet.

 

Zum Vergleich nachfolgende Aufstellung:

 

Behindertenbeauftragter aktuell: 77,00 €/Monat (wie Vorsitz Seniorenbeirat/JuKo)

 

Vergleiche gem. Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig:

 

   146,00 € Ratsmitglieder (EntschVO)

   621,00 € Bürgervorsteherin (EntschVO)

   256,00 € Mitglieder Hauptausschuss

   383,00 € Vorsitz Hauptausschuss

   266,00 € Fraktionsvorsitzende

 

Vorschlag analog EntschVO Schleswig-Holstein:

 

   Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte > 10.000 EW

   376,00 €/Monat (4.512,00 €/Jahr) Rückwirkend ab 01/2022

 

 

3. Finanzierung

Ausreichend Haushaltsmittel sind im Budget 25 „Jugend und Soziales“ vorhanden. Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.

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Anlagen

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