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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/079

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Schleswig-Flensburg die Finanzierung des Frauenzentrums Schleswig sicherstellt, wird beschlossenen, die eigentlich hierfür eingeplanten Haushaltsmittel zur Finanzierung des Sozialladens des AWO Ortsverein Schleswig e. V. zu verwenden. Der Zuschuss erhöht sich somit von 12.000,00 € auf 24.000,00 € im Jahr.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.

 

2. Sachdarstellung

Grundsätzlich wird auf die bereits geführten Diskussionen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwiesen.

 

Protokollauszug:

 

„Herr Kischkat erläutert, dass der Kreis in seiner Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses am 15. November 2021 beschlossen hat, den kompletten Zuschuss des Frauenzentrums zu übernehmen, wenn die Stadt dafür den kompletten Zuschuss des AWO Sozialladens übernimmt. Hierbei würde die Stadt sogar 3.000,00 € einsparen. Der Beschluss des Kreises ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt. In der kommenden Sitzung wird es eine Beschlussvorlage hierzu geben.“

 

Der o. a. Beschluss ist dieser Drucksache ebenfalls beigefügt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Zuschüsse entsprechend umzusteuern.

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Anlagen

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