Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Zuschüsse an soziale Vereine und Verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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31.05.2022
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Beschlussvorschlag
Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Schleswig-Flensburg die Finanzierung des Frauenzentrums Schleswig sicherstellt, wird beschlossenen, die eigentlich hierfür eingeplanten Haushaltsmittel zur Finanzierung des Sozialladens des AWO Ortsverein Schleswig e. V. zu verwenden. Der Zuschuss erhöht sich somit von 12.000,00 € auf 24.000,00 € im Jahr.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.
2. Sachdarstellung
Grundsätzlich wird auf die bereits geführten Diskussionen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwiesen.
Protokollauszug:
„Herr Kischkat erläutert, dass der Kreis in seiner Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses am 15. November 2021 beschlossen hat, den kompletten Zuschuss des Frauenzentrums zu übernehmen, wenn die Stadt dafür den kompletten Zuschuss des AWO Sozialladens übernimmt. Hierbei würde die Stadt sogar 3.000,00 € einsparen. Der Beschluss des Kreises ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt. In der kommenden Sitzung wird es eine Beschlussvorlage hierzu geben.“
Der o. a. Beschluss ist dieser Drucksache ebenfalls beigefügt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Zuschüsse entsprechend umzusteuern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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191,4 kB
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