Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Umsetzung des Sanierungsumbaus des ehemaligen Bundeswehr-Mannschaftsheimes zum Kulturhaus Auf der Freiheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich III Bau; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2022
|
Beschlussvorschlag
- Der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss beschließt
- die Durchführung des Sanierungsumbaus des ehemaligen Bundeswehr-Mannschaftsheimes auf der Freiheit zum multifunktionalen Kulturhaus auf Grundlage der vom Planungsbüro ppp architekten + stadtplaner GmbH im Kultur-, Sport- und Tourimsausschuss am 17.02.2022 vorgestellten Planungen (LPH 3). Mit dem Kulturhaus wird das städtische Kulturangebot erweitert. Das Kulturhaus fungiert als Spielstätte des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters und ist der Ort für das städtische Kulturformat „Heimat“, für lokale und regionale Kulturveranstaltungen sowie für gesellschaftliche Veranstaltungen wie Ballveranstaltungen. Der Sanierungsumbau erfolgt ganzheitlich einschließlich des Südflügels und der Außenanlagen. Im Südflügel wird eine das Kulturhaus ergänzende Gastronomie eingerichtet, die an Dritte verpachtet wird.
- Der Beschluss erfolgt auf Grundlage des der Beschlussvorlage beigefügten Kosten- und Finanzierungsplans und mit der Zielsetzung, dass die darin aufgeführten noch fehlenden Drittmittel von der Stadt eingeworben werden. Der städtische Eigenanteil von bislang 5,5 Mio. € erhöht sich aufgrund der geplanten Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf den üblichen 1/3-Eigenanteil um 3,58 Mio. € auf 9,08 Mio. €.
- Die Ratsversammlung beschließt,
die für den Sanierungsumbau erforderlichen Mittel i.H.v. von weiteren 25,59 Mio. € gemäß Kosten- und Finanzierungsplan vom 12.05.2022 bereitzustellen.
- Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (zunächst LPH 4, dann LPH 5 bis 7 anschließend LPH 8 gemäß HOAI) für das Kulturhaus „Auf der Freiheit“ einschließlich Südflügel und Außenanlagen an das Architektenbüro ppp architekten + stadtplaner GmbH jeweils in Verbindung mit den dafür erforderlichen Leistungen weiterer Fachplanungsbüros. Die Auftragserweiterung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die Architektenbeauftragung erfolgt auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Kultur‑, Sport- und Tourismusausschusses, der Finanzmittelzusage der Ratsversammlung und mit der Zielsetzung der finalen Drittmittelakquise. Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt unabhängig hiervon zur Einhaltung des Rahmenterminplans.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Kultur-, Sport und Tourismusausschuss ist zuständig für Angelegenheiten der Kultureinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist gemäß § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung sowie für den Abschluss von Verträgen mit freischaffenden Architekten gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung.
Die Ratsversammlung ist zuständig gemäß §§ 27, 28 der Gemeindeordnung.
Der Bau- und Umweltausschuss ist zuständig für die Entscheidungen von Bauleistungen § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung.
2. Sachdarstellung/Stellungnahme der Verwaltung
Vorab:
Die Realisierung des Kulturhauses stellt ein Vorhaben dar, das eine Mehrzahl städtischer Gremien berührt. Aufgrund des inhaltlichen Sachzusammenhangs werden die erforderlichen Beschlüsse in einer Beschlussvorlage zusammengeführt.
Seit 2015 ist die Ratsversammlung geeint, den Spielstättenstandort für das Schleswig-Holsteinische Landestheater auf dem ehemaligen Kasernengelände „Auf der Freiheit“ entstehen zu lassen – einem Stadtteil, der seit der Konversion modern und innovativ entwickelt wird. Im Jahr 2020 wurde in der Rahmenplanvertiefung zur Entwicklung dieses Stadtteils die Errichtung eines multifunktionalen Kulturhauses für das Landestheater, das städtische „Heimat“-Kulturformat sowie für weitere Kulturformate als Leitprojekt benannt.
- Für den Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss:
- Historie
In der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses (KST-Ausschuss) am 11.03.2021 wurde zur weiteren Vorgehensweise Einigkeit erzielt, bei der weiteren Projektbearbeitung die Teilbereiche des Architektenwettbewerbsgebiets, den Südflügel sowie die Außenanlagen einschließlich der LPH 3 ganzheitlich weiter zu planen, um für den Grundsatzbeschluss zum Sanierungsumbau den erforderlichen finalen Kapitalbedarf für das Gesamtvorhaben zu ermitteln (VO/2021/045 und VO/2021/037). Baukostensteigerungen sollten mitberücksichtigt und ein Bühnenplanungsbüro eingebunden werden. Ferner ist eine Wirtschaftlichkeitsvorausschau zu erstellen. Mögliche Pachteinnahmen für die Gastronomie sollen zur Finanzierung des Sanierungsumbaus nicht herangezogen werden.
Nachdem zuvor bereits in der Sitzung des KST-Ausschusses am 18.02.2021 die Beauftragung der Leistungsphasen 2 und 3 des vorgenannten Architekturbüros sowie der Fachplanungsbüros beschlossen worden war (VO/2020/032-1, VO/2021/017 und 018), folgte in der Sitzung am 22.06.2021 die Beschlussfassung über die Zuschlagserteilung sowie die Ermächtigung zum Leistungsabruf für die LPH 1 – 3 für die Bühnentechnik an das Planungsbüro Raum + Szene (Neuried).
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage kommt die Verwaltung den vorgenannten Aufträgen nach.
- Kosten- und Finanzierungsplan vom 12.05.2022 (Anlage 1)
Die Kosten für den Sanierungsumbau zum Kulturhaus belaufen sich auf Basis der Kostenberechnung (LPH 3, Stand 1. Quartal 2022) auf 24,62 Mio. € zzgl. prognostizierter Baukostensteigerung bis zum Vertragsschluss (3. Quartal 2023) von 2,22 Mio. €, somit auf gesamt 26,84 Mio. €. Hierbei handelt es sich um Bruttoangaben.
=> Kostensteigerung 2019 – 2022/23
Für die Kostensteigerung im dem Projekt Kulturhaus seit 2019 sind im Wesentlichen drei Umstände maßgebend:
- Zum einen fand mit dem Siegerentwurf von ppp architekten ein Paradigmenwechsel statt, indem die Spielstätte für das Schleswig-Holsteinische Landestheater (SHLT) nicht in einem Anbau, sondern in dem von allen Kulturnutzersparten gemeinsam nutzbaren Veranstaltungsraum im Bestandsgebäude realisiert werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt waren zusätzliche Kosten für den Sanierungsbedarf des Bestandsgebäudes i.H.v. 3,69 Mio. € (Schätzung) bereits bekannt (vgl. Förderantragstellung Heimat-Gebäude, VO/2018/115).
- Zum Zweiten hat sich im Planungsfortschritt insbesondere durch die Hinzuziehung des Bühnenplanungsbüros aus Arbeitssicherheits- und funktionalen Gründen eine Nutzflächenvergrößerung einschl. der Bühnenturmerhöhung ergeben. Energieeffizienzmaßnahmen wie Wärmeschutzmaßnahmen und Mittel für eine PV-Anlage wurden mitberücksichtigt.
- Schließlich waren die seit 2019 eingetretenen Kostensteigerungen sowie die bis zum Vertragsschluss im 3. Quartal 2023 prognostizierten Steigerungen – zusammen rd. 4 Mio. € - einzurechnen.
Diese Kostenentwicklung von 2019 – 2022/23 (Vertragsschluss) wurde dem Land Schleswig-Holstein und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände seitens der Verwaltung erläutert und von diesen als transparent und nachvollziehbar akzeptiert (Anlage 2: Kurzprotokoll vom 10.05.2022).
=> Drittmittelakquise
Die Finanzierung des Sanierungsumbaus soll gem. Kosten- und Finanzierungsplan zum überwiegenden Teil durch Drittmittel erfolgen.
- Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung konnte die Höhe der Drittmittel von bislang 6,5 Mio. € um 3,43 Mio. € auf neu 9,93 Mio. € gesteigert werden. Neben einer Finanzierungszusage des SHLT über einen eigenen Beitrag i.H.v. 350 T€ kann die Stadt Schleswig aufgrund der gesetzlichen Änderung in § 57 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) für den Sanierungsumbau Spendengelder verwenden (Anlage 3: Präsentation Jander + Partner). Überdies hat die Verwaltung erfolgreich Mittel aus dem Bundesprogramm Effizientes Bauen (BEG NWG) i.H.v. 2,73 Mio. € eingeworben (Anlagen 4-6: BEG-Förderbescheide vom 21.02.2022, Stellungnahme KAplus vom 25.04.2022).
- Weitere Drittmittel sollen folgen: Beim Kreis Schleswig-Flensburg hat die Stadt die Erhöhung des bisherigen Kreiszuschusses um 0,5 Mio. € beantragt sowie gebeten, für zukünftige Kostensteigerungen weitere 0,5 Mio. € in Aussicht zu stellen.
- Darüber hinaus haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände erklärt, zeitnah Wege zu finden, gemeinsam zur Deckung der aufgezeigten Finanzierungslücke beizutragen (vgl. Anlage 2). Die entsprechenden Gespräche mit dem Innenministerium hat die Verwaltung am 12.05.2022 aufgenommen.
- Des Weiteren hat die Stadt Schleswig gem. Beschluss der Ratsversammlung mit der Projektanmeldung des Kulturhauses Fördermittel aus dem Bundesprogramm (VO/2021/222) Städtebau 2022 i.H.v. 3,8 Mio. € beantragt. Die Projektanmeldung Kulturhaus stellt das einzige Vorhaben aus Schleswig-Holstein im Jahr 2022 dar. Die Juryentscheidung hierzu ist vom April 2022 in den Monat Juni 2022 verschoben worden und lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.
=> Erhöhter städtischer Eigenanteil
Die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln setzt üblicherweise einen Eigenanteil von 1/3 der förderfähigen Kosten dar (Anlage 7: Projektaufruf Städtebau 2022). Der städtische Eigenanteil ist dementsprechend in der gem. Kosten- und Finanzierungsplan aufgezeigten Weise zu erhöhen, und wurde auf Basis der Kostenschätzung (LPH 2) zum Zeitpunkt der Projektanmeldung im Dezember 2022 ermittelt.
Die Wirtschaftlichkeitsvorausschau für den zukünftigen Kulturhausbetrieb besteht aus vier Bausteinen:
- veranstaltungs- und verwaltungsbezogene Kosten- und Einnahmeübersicht (Anlage 8: Präsentation König) einschl. Personalbedarf für die vom KST-Ausschuss vorgegebenen Nutzergruppen und ihren Veranstaltungen („modellhafte Jahresterminplanung“ - präsentiert in der Politischen Begleitgruppe am 12.07.2021)
- Weitere Bausteine der Wirtschaftlichkeitsvorausschau sind nicht zahlungswirksame Abschreibungen, Kosten für die Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung sowie einmalige Kosten für Inventar (Anlagen 9-11: Bausteine Wirtschaftlichkeitsvorausschau, Tabelle Gebäudeunterhaltung, Übersicht Inventarausstattung).
- Dem stehen Einsparungen der aktuellen Interimskosten für das SHLT (Anmietung Slesvighus und AP Möller Skolen und Bustransfer) und die „Heimat“-Veranstaltungen gegenüber, so dass im Vergleich zu 2022 für das Kulturhaus als übergemeindliche Aufgabe zukünftig erfolgswirksam ein erhöhter jährlicher Zuschuss i.H.v. gut 515 T€ prognostiziert wird.
Ferner werden der Stadt jährliche Pachteinnahmen für die Gastronomie zukommen (vgl. Marktanalyse Cordes + Rieger, Sitzung KST-Ausschuss 02.09.2021).
- Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung des Sanierungsumbaus zum Kulturhaus.
Mit dem Kulturhaus wird das Kulturangebot der Stadt nachhaltig erweitert und erstmals ein Raum für gesellschaftliche Veranstaltungen wie Bälle geschaffen. Gleichzeitig trägt sie ihrer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung Rechnung, der Schleswig-Holsteinischen Landestheater GmbH als ihrem Beteiligungsunternehmen eine Spielstätte zur Verfügung zu stellen (vgl. Hauptausschuss 05.12.2011, TOP 8).
Die Förderung von Kunst und Kultur ist gem. Art. 13 der Landesverfassung Aufgabe des Landes sowie der Kommunen und Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge (Anlage 12: Kulturpakt 2030).
Mit dem Kulturhaus trägt die Stadt Schleswig dem Bedarf einer wachsenden Mittelstadt Rechnung: Das Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Schleswig weist einen deutlichen Anstieg der Einwohner*innen um 10,1 % (+ 2.600 Personen) bis 2035 aus (vgl. VO/2021/230 Bevölkerungsprognose Kap. 6, S. 53). Ferner hat Schleswig eine Versorgungsfunktion für die Stadt und die Region und hält gem. § 6 Abs. 1 Nr. 11 GemHVO – Doppik - zentrale Infrastrukturen für übergemeindliche Aufgaben vor. Neben Gemeindestraßen, Landschaftsbau oder dem Brandschutz ist es Aufgabe der Stadt, Angebote sowohl im Bereich Tourismus als auch für die übergemeindliche Aufgabengruppe Theater und Musikpflege zu schaffen und vorzuhalten (vgl. Haushaltssatzung Stadt Schleswig 2022, S. 59).
Das Kulturhaus ist Leitprojekt in der Entwicklung des Stadtteils Auf der Freiheit. Es erhöht die Attraktivität des neuen Stadtteils und ist „Treiber“ bei der Ansiedlung von Hotels. Dadurch stärkt das Kulturhaus den Stadtteil, trägt zur Wertsteigerung der dortigen Grundstücke bei und stärkt Schleswig und die Region in touristischer Hinsicht.
Die Umsetzung des Sanierungsumbaus ist für die Stadt auch vor dem Hintergrund der hohen Drittmittelquote wirtschaftlich sinnvoll. Denn bei Umsetzung des zunächst als Anbau konzipierten Theatersaals für das SHLT hätte die Stadt die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Herrichtung der Außenanlagen aus eigener Kraft umsetzen müssen. Überdies fließen dem Haushalt ferner Pachteinnahmen aus der Gastronomie zu.
Die vorrangige Nutzung des Kulturhauses mit Kulturveranstaltungen trägt der Vorgabe des KST-Ausschusses Rechnung, entspricht der Bedarfslage und ist auch steuerrechtlich geboten. Denn die Verwendung von Spendenmitteln ist nur bei kommunalen Kulturbauvorhaben möglich. Ferner ergibt sich die Fokussierung auf Kultur auch aus den Vorgaben des EU-Beihilferechts. Gemäß Art. 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind Beihilfen ohne Notifizierung der Europäischen Kommission für den Bau und die Modernisierung von Infrastruktur zulässig, wenn jährlich mindestens 80 % der verfügbaren Nutzungszeiten für kulturelle Zwecke genutzt werden. Dem entspricht der geplante Nutzungsmix im Kulturhaus („modellhafte Jahresterminplanung“), wobei noch weitere 22 Veranstaltungen mit „wirtschaftlichem“ Gepräge möglich sind.
- Für die Ratsversammlung am 20.06.2022:
Die Kosten des Gesamtvorhabens belaufen sich gem. Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1) bis zum Vertragsschluss im 3. Quartal 2023 einschl. prognostizierter Baukostensteigerung von 9 % auf insgesamt 26,84 Mio. €. Hierbei handelt es sich um Bruttoangaben.
Abzüglich der bereits beauftragten und demnach nicht förderfähigen Kosten für die LPH 1 – 3 (1,25 Mio. €) ist eine Bindung weiterer Mittel i.H.v. 25,59 Mio. € erforderlich. Ziel ist es, das Gesamtvorhaben überwiegend durch Drittmittel zu finanzieren.
Die Mittelbindung ist erforderlich, um die stufenweise Beauftragung der Architekten- und Fachplanungsleistungen zu ermöglichen. Die stufenweise Beauftragung korrespondiert mit dem zeitversetzten Drittmittelzufluss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Mittelbereitstellung zur Umsetzung des Sanierungsumbaus zu beschließen. Sollte die Projektanmeldung beim Programm Städtebau 2022 nicht erfolgreich sein oder nicht in der beantragten Größenordnung gelingen, wird die Verwaltung versuchen, das verbleibende Finanzierungsdelta über Fundraising, Sponsoring bzw. Spendenmittel einzuwerben. Außerdem besteht die weitere Möglichkeit, dem Vorbild anderer schleswig-holsteinischer Kulturbauvorhaben folgend ergänzend Bundeshaushaltsmittel einzuwerben.
- Für den Bau- und Umweltausschuss 28.06.2022:
Nach dem Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Sanierungsumbaus durch den KST-Ausschuss auf Basis der Kostenberechnung (LPH 3) geht die Zuständigkeit für das Bauvorhaben ab LPH 4 auf den Bauausschuss über.
Die Erweiterung der Planungsleistungen um den Südflügel ist erforderlich, da im Rahmen des Planungsfortschritts der Flächenbedarf für das SHLT in den Südflügel „hineingewachsen“ ist, der gleichzeitig als weiterer multifunktionaler Raum für alle Kulturveranstaltungen wie Einführungen, Pressegespräche, Kinder- und Jugendformate nutzbar ist. Die Auftragserweiterung erfolgt gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, da zu Beginn des Architektenwettbewerbs der steigende Raumbedarf in den Südflügel hinein nicht vorhersehbar war und aus technischen Gründen beim Sanierungsumbau zum Kulturhaus die Verantwortlichkeit bei einem Architekturbüro verbleiben muss (Schnittstellenkomplexität).
Der Rahmenterminplan (Anlage 13: Rahmenterminplan) sieht im Juni nach dem Grundsatzbeschluss die weitere (stufenweise) Beauftragung der nächsten Leistungsphasen vor – dies unter der Zielsetzung der finalen Drittmittelakquise. Das Auftragsvolumen der LPH 4 (Bauantragstellung) beträgt gut 169 T€ brutto.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die im Beschlusstext vorgeschlagene Beauftragung vorzunehmen, um die bereits eingeworbenen Fördermittel des Bundes halten und gem. Rahmenterminplan fristgerecht abrechnen zu können. Um die Förderfähigkeit dieser Kosten beim Bundesprogramm Städtebau 2022 zu erhalten, wird die Verwaltung versuchen, die Möglichkeit der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu klären und wird dies bei Bedarf beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
66,7 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
159 kB
|
||
3
|
(wie Dokument)
|
302,7 kB
|
||
4
|
(wie Dokument)
|
532 kB
|
||
5
|
(wie Dokument)
|
851,6 kB
|
||
6
|
(wie Dokument)
|
249,6 kB
|
||
7
|
(wie Dokument)
|
310,6 kB
|
||
8
|
(wie Dokument)
|
697,9 kB
|
||
9
|
(wie Dokument)
|
73,1 kB
|
||
10
|
(wie Dokument)
|
121 kB
|
||
11
|
(wie Dokument)
|
50,7 kB
|
||
12
|
(wie Dokument)
|
340 kB
|
||
13
|
(wie Dokument)
|
111,7 kB
|
