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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/087

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2021 sowie den Lagebericht 2021 der Schleswiger Stadtwerke GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Auszahlung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.734.418,88 € soll bis zum 15. November 2022 erfolgen.
  2. Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten
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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden in der Aufsichtsratssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft erörtern sowie darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegt dem Aufsichtsrat vor. Der Gewinn der Schleswiger Stadtwerke GmbH betrug im Geschäftsjahr 2021 1.734.418,88 €.

 

Auf Grundlage des zwischen der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH und der Schleswiger Stadtwerke GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom       19. November 2002 in der Fassung vom 10. November 2014 wird der Jahresüberschuss der Organgesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in voller Höhe von an die Organträgerin Schleswiger Stadtwerke Kommunalbetriebe abgeführt. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Verwendung des Jahresergebnisses nicht erforderlich. Die Auszahlung des Jahresüberschusses an die Organträgerin soll bis zum 15. November 2022 erfolgen.

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Anlagen

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