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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/088

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2021 sowie den Lagebericht 2021 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe 284.388,04 € festzustellen.
  2. Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 284.388,04 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.
  3. Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. 
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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 16. Juni 2022 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.

 

Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll – wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat – weiter verfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen in die Wärmeversorgung und den Breitbandausbau zwingend geboten, um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten. Diese Auffassung wird auch durch die Gesellschafter Stadt Schleswig getragen, die auf der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2017 beschlossen hat, auf eine Gewinnablieferung zu verzichten und die Gewinne für den Breitbandausbau als Eigenfinanzierungsmittel zu verwenden.

 

Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen.

 

Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH zukünftig weiter vorzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Geschäftsführung den Gewinnverwendungsvorschlag gefasst.

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 284.388,04 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Der in die Gewinnrücklagen eingestellte Betrag in Höhe von 284.388,04 Euro soll in den nächsten Jahren wieder zur Eigenkapitalzuführung der Stadtwerke verwendet werden.

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Anlagen

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