Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/084
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über außerplanmäßige Aufwendungen beim Produktsachkonto 541010.0900038 - Gemeindestraßen für die Oberflächenwiederherstellung Haithabuweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Tiefbau
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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20.06.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für die Zustimmungen außerplanmäßiger Aufwendungen zuständig.
2. Sachdarstellung
Im Zuge der Kanalerneuerungsarbeiten, im nördlichen Teilstück des Haithabuwegs, zeigte sich, dass der Unterbau auf Grund des Einbaus von organischem Material nicht tragfähig war. Dies führte dazu, dass die Asphaltdecke sich an vielen Stellen gesetzt hatte, Risse und Versackungen waren die Folge. Das gleiche Schadensbild zeigte sich auch im südlichen Teil des Haithabuwegs. Im südlichen Teilstück des Haithabuweges waren keine Baumaßnahmen geplant. Diesen Bereich im Zusammenhang mit dem nördlichen Teilstück zu sanieren, stellte die vom zeitlichen und finanziellen Aufwand kostengünstige Ausbauvariante dar. Eine Verschiebung der Maßnahme auf das Jahr 2022 wäre mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden. Der desolate Zustand der Straße war in dem festgestellten Umfang so nicht vorhersehbar. Die Arbeiten mussten im Dezember 2021 kurzfristig durchgeführt werden. Finanzmittel standen nicht zur Verfügung und wurden durch einen Eilentscheidung des Bürgermeisters in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Die Ratsversammlung wurde am 13.12.2021 über die Eilentscheidung in Kenntnis gesetzt.
Die Rechnungstellung für die Arbeiten erfolgt in Kürze durch die Stadtwerke SH -Abwasserentsorgung-. Der Gesamtbetrag für die Wiederherstellung der Straße beläuft sich voraussichtlich auf 117.500 €. Auf Grund der Rechnungsstellung im Haushaltsjahr 2022 durch die Stadtwerke und durch die Erhöhung des Finanzbedarfes ist der Deckungsvorschlag aus dem Haushaltsjahr 2021 nicht mehr anwendbar, daher ist für die Auszahlung des Rechnungsbetrages aus dem Haushalt 2022 ein erneuter Beschluss gem. § 82 GO durch die Ratsversammlung erforderlich.
Der notwendige investive Finanzbedarf sieht Kosten von 117.500 € brutto vor. Um die angefallenen Kosten zu decken, wird das Produktkonto 541010.0900014 -Schnelle Radwegeverbindung- zur Deckung des Finanzbedarfs vorgeschlagen.
Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Arbeiten bereits ausgeführt sind.
Deckungsvorschlag: Minderausgaben in entsprechender Höhe bei dem Produktsachkonto 541010.0900014 - Schnelle Radwegeverbindung -.
