Mitteilung öffentlich - VO/2022/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über das Jugendzentrum - Abrechnungszeitraum 2021 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.08.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.09.2022
|
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
Ferner ist der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gem. § 5 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für die Entscheidung über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
2. Sachdarstellung
In den Anlagen wird der Jahresbericht sowie das Jahresergebnis des Jugendzentrums für das Jahr 2021 dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
833,3 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
193,7 kB
|
