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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/113

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. dem Grundsatzbeschluss zum Berichtswesen.

 

2. Sachdarstellung

 

Gemäß dem Grundsatzbeschluss ist dem Finanzausschuss halbjährlich über die Haushaltsentwicklung zu berichten. Der vorliegende Bericht basiert auf dem Stichtag 30. Juni 2022 und erstreckt sich über:

 

a) Entwicklung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen - Anlage 1 -

b) Ergebnisrechnung per 30.06.2022 und Hochrechnung zum 31.12.2022 - Anlage 2 -

c) Übersicht über den Stand der Schulden - Anlage 3 -

 

Die Einwohnerzahl per 31.03.2022 beträgt gemäß Statistikamt Nord 25.542. Aktualisierte Zahlen liegen noch nicht vor.

 

 

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Anlagen

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