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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/111

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für die Entscheidung über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

2. Sachdarstellung

In den Anlagen wird der Jahresbericht sowie das Jahresergebnis des Stadtmuseums für das Jahr 2021 dargestellt.

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Anlagen

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