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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/143

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem anliegenden Entwurf der 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen zuzustimmen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt des Entwurfes nicht berührende Veränderungen ergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Im Jahr 2020 wurde in Schleswig eine Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen im Schleswiger Stadtgebiet beschlossen.

 

Die Förderung von Freiluftveranstaltungen im Schleswiger Stadtgebiet erfolgt im Rahmen unterschiedlicher Grundsätze und der durch die Ratsversammlung jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.

 

Gefördert werden Freiluftveranstaltungen auf öffentlichen Flächen der Stadt Schleswig in der Innenstadt sowie der Parkanlage Königswiesen.

 

Gem. dieser Richtlinie ist ausschließlich der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss zur Entscheidung über eine Förderung auf Basis der jährlichen Abstimmung u. a. mit den Ordnungsbehörden zuständig und dies spätestens drei Monate vor der jeweiligen Veranstaltung selbst.

 

Das Verfahren hat sich als praxisfern erwiesen.

 

Im anliegen Entwurf zur 1. Änderung der Richtlinie schlägt die Verwaltung dazu ein praxisfreundlicheres Verfahren vor.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf die Förderungen.

 

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Anlagen

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