Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/116
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss über den Neubau der Schleswiger Schwimmhalle (Antrag der SPD-Fraktion vom 12.08.2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Verfasser*in:
- Christoph Dahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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06.10.2022
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10.11.2022
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es ist aufgrund des Zustandes des Schleswiger Schwimmbades und der Wichtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger folgender Grundsatzbeschluss zu fassen:
Es wird beschlossen, dass es einen Neubau der Schleswiger Schwimmhalle geben soll. Die Kommunalbetriebe und die Stadt Schleswig mögen diese Planung gemeinsam schnellstmöglich voranbringen.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
Die Schleswiger Schwimmhalle wurde - wie viele andere Schwimmhallen in Schleswig-Holstein - in den 70er Jahren gebaut. In den 90er Jahren erfolgte die Erweiterung um eine Sauna und in den 00er Jahre eine Sanierung der Schwimmhalle und der Sauna. Nach über 50 Jahren Betrieb zeigt der Zustand der Schwimmhalle, dass eine umfangreiche Betonsanierung in 5 bis 10 Jahren ansteht. Dies bedeutet, dass die gesamte vorhandene Technik dann ausgebaut und nach der Sanierung die neue Technik eingebaut werden muss. Die Kosten belaufen sich nach Schätzungen auf ca. 6 bis 8 Millionen Euro.
Ohne Sanierung dürfte die Betriebsdauer der Schwimmhalle noch bei 5 bis 10 Jahren liegen, mit Sanierung bei ca. 10 bis 15 Jahren.
So eine umfangreiche Sanierung bedeutet, dass die Schwimmhalle mindestens ein Jahr geschlossen sein wird und dadurch nicht für Schulschwimmen, Schwimmkurse, Vereinsschwimmen und für die Allgemeinheit zur Verfügung steht.
Für Betreiber klassischer Sportbäder wird das Aufrechterhalten der Sozialfunktion für Schulen, Vereine und die Öffentlichkeit angesichts leerer kommunaler Kassen zur Herausforderung. Denn genau das soll die Aufgabe eines Schwimmbades in Schleswig leisten.
Der Landesrechnungshof führte hierzu bereits aus: „Angesichts der Tatsache, dass der Betrieb der öffentlicher Schwimmbäder regelmäßig defizitär ist und die allgemeine Finanznot die Kommunen zu einer eingehenden Aufgabenkritik zwingt, stellt sich die Frage, ob das Vorhalten von Schwimmbädern überhaupt als öffentliche Aufgabe zu qualifizieren ist. Zunächst handelt es sich um die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, die es den Schulen ermöglicht, den in den Lehrplänen vorgesehenen Schwimmunterricht durchzuführen. Darüber hinaus dienen die kommunalen Schwimmbäder als Teil der Sportförderung ‑ wie alle anderen Sportstätten auch - der allgemeinen körperlichen Ertüchtigung und damit letztlich der Gesundheitsförderung der Bevölkerung sowie der Jugendarbeit.“
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass es sich die Stadt Schleswig nicht leisten kann, sein Schwimmbad zu verlieren. Ein Schwimmbad in Schleswig dient in erster Linie dazu, die oben benannte Daseinsvorsorge zu sichern.
Ebenfalls halten wir es nicht für den richtigen Weg, Millionen in eine Sanierung des bestehenden Gebäudes zu investieren, um damit die Nutzungsdauer geringfügig zu verlängern. Hier sehen wir uns in der Verantwortung, mit einer solchen Investitionssumme zukunftsorientiert umzugehen.
Die Möglichkeit ein solches Schwimmbad gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Kommunen zu schultern, zu finanzieren und zu betreiben ist hierbei ggf. ein Ansatz der bei der nach diesem Grundsatzbeschluss zu erfolgenden Finanzierung um die städtischen Kosten zu mindern. Eine Vielzahl der Kinder, die das Schwimmbad für Schwimmkurse oder Schulschwimmen nutzen, wohnt nicht in Schleswig. Ebenso nutzen auch Bürger aus anderen Gemeinden das Schwimmbad. Insofern besteht auch für das Umland ein hoher Nutzen an dem Schwimmbad.
Im Kassenbereich könnte vorübergehend die Postleitzahl der Nutzer erfragt werden, um herauszufiltern, aus welcher Region die Nutzer stammen.
Es liegt nahe, dass andere Kommunen ebenfalls vor der Fragestellung stehen, weshalb die Verwaltung dringend auch hinsichtlich einer Fördermittelakquise ggf. zusammen mit diesen Kommunen auf das Land zugehen sollte.
Da es ca. 8 Jahre von Beginn der Planung eines Neubaus bis hin zur Fertigstellung dauert, ist es erforderlich, grundsätzlich zu entscheiden, ob das Schwimmbad saniert oder ein Neubau errichtet werden soll.
Für die SPD-Fraktion
Christoph Dahl
