Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig - Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße "Haferteich" -, hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.09.2022
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Beschlussvorschlag
1. Aufstellungsbeschluss
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 108 - Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße „Haferteich“ - aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Der Standort Haferteich wurde seit den 50-iger Jahren zur Ablagerung von Abfällen (Deponie Haferteich) von der damals noch für die Abfallentsorgung zuständigen Stadt Schleswig genutzt. Im Zuge einer ca. 1970 begonnenen Zusammenarbeit mit der Stadt Flensburg und dem damaligen Abfallzweckverband Schleswig-Flensburg wurde 1976 von der Stadt auf dem Gelände eine Umschlaganlage errichtet. Die Abfälle sind sodann vor Ort umgeschlagen und in das Müllkompostwerk Flensburg transportiert worden.
Ende 1993 ging die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung für das gesamte Kreisgebiet vom Abfallzweckverband und der Stadt Schleswig auf den Kreis Schleswig-Flensburg über und damit auch der Anlagenstandort Haferteich. Dieser wurde dann von der damals neu gegründeten ASF betrieben. 1999 wurde die Umschlaganlage von der ASF vergrößert und der Anlagenstandort ertüchtigt. Gleichzeitig wurde der Standort um den Betrieb eines Recyclinghofes erweitert. Die notwendigen Genehmigungen wurden 1999 auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt.
Bis zum heutigen Tage wird die Umschlaganlage für den Abfallumschlag der Fraktionen Rest-, Bio- und Sperrmüll genutzt. Darüber hinaus wurden und dürfen die Fraktionen PPK und LVP umgeschlagen werden. Der Betrieb des Recyclinghofes wurde im Frühjahr 2000 aufgenommen. Neben dem klassischen Holsystem wurde damit ein Bringsystem für Abfälle der Bürgerinnen und Bürger des Kreises etabliert.
Sowohl der Recyclinghof als auch die Umschlaghalle wurden in der Vergangenheit einige Male umgebaut, erweitert oder ertüchtigt. In 2004 erfolgte eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG aufgrund der Tätigkeitserweiterung der ASF durch Gründung der ASF Logistik und Übernahme der Abfallsammlung in der Stadt Schleswig und später für Teilgebiete des Kreises sowie des Behältermanagements. Zudem wurden auf dem Gelände 2009 ein Verwaltungsgebäude mit Aufenthalts- und Sanitärbereich für die Mitarbeitenden und ein Gebäude mit Lager- und Werkstattbereich errichtet.
Das Gesamtgelände hat eine Fläche von ca. 20.000 m² und umfasst die Flurstücke 51/3, 51/12 und 51/13 der Flur 1 der Gemarkung Schleswig (siehe Fläche Nr.1 im Geltungsbereichsplan).
Neben den bereits erwähnten Funktionsbereichen sind noch die Nutzung des Standortes als Behälterlager mit Behälterwaschplatz, Containerstellflächen, LKW- und PKW-Stellplätze, Werkstatt zu erwähnen. Am Standort arbeiten aktuell 38 Beschäftigte. Es werden derzeit pro Jahr rd. 28.000 Tonnen Abfall umgeschlagen, womit die genehmigten Durchsatzmengen erreicht sind. Nicht enthalten sind darin die Mengen des Recyclinghofes, die sich auch noch mal auf rd. 7.000 Tonnen p.a. belaufen. Auch hier ist die genehmigte Jahresmenge nahezu erreicht und das Erfordernis der Anpassung der Genehmigung absehbar. Den Recyclinghof nutzen jedes Jahr rd. 70.000 Kund*innen, wobei die Tendenz steigend ist.
Aufgrund der Vielzahl der abgebildeten Funktionen und der begrenzten Nutzfläche bietet der im Außenbereich befindliche Standort kein Ausbaupotential. Die Nutzung des Standortes wurde - wie oben dargelegt - Zug um Zug erweitert, intensiviert und stößt nunmehr an ihre Grenzen.
Gerade die parallele Nutzung von privaten und gewerblichen Anlieferungen auf dem Recyclinghof sowie die betriebliche Nutzung für den Abfallumschlag und als operativer Logistikstandort sorgen mittlerweile für Probleme. Die gestiegenen Abfallströme einhergehend mit einem steigenden Anlieferverkehr und den daraus resultierenden abgehenden Entsorgungstransporten führen zu Behinderungen im Verkehrsfluss und Wartezeiten und erhöhen zudem damit das Gefährdungspotenzial für alle Beteiligten. Auch fehlende Lager- und Stellflächen erschweren den Betrieb.
Vor diesem Hintergrund hat die ASF Überlegungen zur Überplanung und Erweiterung des Standortes angestellt, um diesen zukunftsfähig zu gestalten. Durch weitere Flächen wären eine grundlegende Überplanung und Neustrukturierung der Funktionsbereiche sowie eine Ausweitung der operativen Aufgabenerledigung im Bereich der Abfallsammlung und des Umschlages von Abfällen möglich.
Insgesamt geht es schwerpunktmäßig um folgende bauliche Maßnahmen:
• Neubau Recyclinghof
• Neubau Umschlaghalle
• Vergrößerung Behälterlager
• Schaffung Fahrzeug- und Containerstellflächen
Perspektivisch können u.U. bei weiterer Ausweitung der operativen Tätigkeiten zusätzliche Erweiterungen erforderlich werden durch
• Personalunterkünfte
• Werkstatt
• Verwaltung
• Fahrzeug- und Containerstellflächen
• MA-Parkplätze
Um diesen Entwicklungen und zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen strebt die ASF eine Flächenerweiterung durch Grundstückszukäufe von der Stadt Schleswig an. Es handelt sich dabei um die an den derzeitigen Standort (siehe Fläche Nr.1 im Geltungsbereichsplan) südlich angrenzenden Flurstücke 43 mit 16.873 m² (siehe Fläche Nr. 2 im Geltungsbereichsplan), Flurstück 42 mit 18.812 m² (siehe Fläche Nr. 3 im Geltungsbereichsplan) und Flurstück 37/16 mit 31.147 m² (siehe Fläche Nr.4 im Geltungsbereichsplan) der Flur 1, Schleswig.
Angestrebt wird die Erlangung von Bauplanungsrecht in Form der Anpassung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die räumliche Entwicklung ist gegeben, da für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung und Durchführung der Abfallwirtschaft im Kreis Schleswig-Flensburg ein überwiegend öffentliches Interesse besteht und somit eine Bebauung im Außenbereich mit Funktionseinheiten der Abfallwirtschaft ableitbar ist.
Bei den zu entwickelnden Flurstücken handelt es sich um an die Altdeponie Haferteich angrenzende Flächen. Das Flurstück 43 ist aktuell als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen und bei den angrenzenden Flurstücken 42 und 37/16 handelt es sich um Grünland. Eine Nutzungsänderung für das Flurstück 43 könnte dergestalt erfolgen, dass ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 2 mit dem Flurstück 37/16 erfolgt, welches dann als neues Biotop und Pufferzone zwischen Betriebsgelände und Bundesstraße dienen könnte.
Für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten und die damit erforderlichen Bauten stünden sodann die Flurstücke 42 und 43 mit einer Grundfläche von rd. 3,5 ha zur Verfügung, was auch für zukünftige Entwicklungen als ausreichend erachtet wird. Die südlichste Teilfläche 37/16 mit einer Größe von 3,1 ha soll als Ausgleichsfläche fungieren. Die Erweiterungsfläche hat somit eine Gesamtgröße von 6,6 ha.
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Vernetzung von Bestands- und Entwicklungsflächen immer sinnvoll, um somit einer Zersiedelung der Nutzung entgegenzuwirken und um Arbeitsabläufe optimal zu gestalten. Hinsichtlich des Biotopbestandes wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung vom Biotopschutz aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses des geplanten Vorhabens in Aussicht gestellt.
Die zu entwickelnden Flächen sind zur Zeit im aktuellen Flächennutzungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Die Erweiterungsflächen sind im Besitz der Stadt Schleswig und zur Zeit verpachtet. Erste Gespräche mit den Pächtern haben stattgefunden, um die Veränderungsabsichten frühzeitig zu kommunizieren.
Für das Vorhaben wird die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die parallele Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Das Normalverfahren soll hierbei zur Anwendung kommen.
3. Handlungsbedarf
Um eine Erweiterung des Anlagenstandortes zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtliche Festsetzungen um.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft verpflichtet sich zur Übernahme der Planungskosten der Bauleitplanung. Der Stadt Schleswig entstehen somit keine Kosten.
Für den Fall, dass im Laufe des Bauleitplanverfahrens die Erstellung etwaig erforderlicher Fachgutachten (z. B. Lärm, Fauna), Baugrunduntersuchungen, Vermessungsarbeiten oder weitere Zuarbeiten durch externe Fachleute erforderlich werden sollten, verpflichtet sich die Vorhabenträgerin diese weiteren Leistungen eigenständig in Abstimmung mit der Stadt zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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