Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/115
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Erteilung eines Auftrages zur Überprüfung der Notwendigkeit von Taxi-Stellplätzen und deren evtl. Umwidmung (Antrag der SPD-Fraktion vom 09.08.2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Verfasser*in:
- Christoph Dahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.09.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass bis zum Jahresende die derzeit bestehenden Taxi-Stellplätze im Dialog mit den Taxiunternehmen auf ihre Notwendigkeit überprüft und ggf. in Kurzzeitparkplätze, zusätzliche Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung, E-Scooter, oder Fahrräder umgewandelt werden.
Sachverhalt
1. Begründung des Beschlussvorschlages
In der Stadt werden u.a. am Bahnhof, am Kälberteich, in der Moltkestraße (Höhe Stadtbücherei) sowie am ZOB reine Taxi-Stellplätze vorgehalten, auf denen für andere Verkehrsteilnehmer ein Halteverbot besteht. Tatsächlich sind an diesen Stellplätzen jedoch seit geraumer Zeit keine Taxen vorzufinden. Dieser Eindruck bestätigt sich durch den Artikel in den Schleswiger Nachrichten, in welchem ein Taxiunternehmer selbst einräumt, dass es unwirtschaftlich ist, an diesen Stellplätzen auf Kunden zu warten.
Am Kälberteich wurden bereits Taxi-Stellplätze in Kurzzeitparkparkplätze umgewandelt, welche gut angenommen werden und nicht zu einer Einschränkung des Taxigewerbes geführt hat.
Durch andere Maßnahmen wie z.B. die Schaffung einer schnellen Radwegeverbindung oder des Rückbaus des Parkhauses könnten vereinzelt Parkplätze entfallen, welche hierdurch zumindest anteilig im innerstädtischen Bereich kompensiert werden könnten.
Am Bahnhof könnte eine zusätzliche Abstellfläche entstehen, welche von Pendlern genutzt werden kann.
Auf diese Weise wird bereits verdichtete Fläche als öffentlicher Parkplatz angeboten; eine zusätzliche Verdichtung oder bauliche Veränderungen müssen nicht erfolgen.
2. Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten entstehen nur im geringen Umfang, da lediglich die entsprechenden Hinweisschilder oder Bodenmarkierungen entfernt werden müssen.
