Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/086
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B der Stadt Schleswig - "Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Möller-Skolen und Schleiufer", hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B der Stadt Schleswig “Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor-Weg, A. P. Møller-Skolen und Schleiufer“, als Satzung zu beschließen.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der benannte Abschnitt „Küstenschutz“ unter Ziffer “3.7 Hinweise“ wird in der Begründung entfernt.
Kreis Schleswig-Flensburg
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und entsprechend der technischen Vorgaben geprüft und umgesetzt.
Stadt Schleswig -Fachdienst Tiefbau
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger abgesichert.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.83 B der Stadt Schleswig “Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor-Weg, A. P. Møller-Skolen und Schleiufer“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse “www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 28.03.2022 bis zum 27.04.2022 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.
3. Handlungsbedarf
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 83 B bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Kasernenbereichs ‘Auf der Freiheit‘. Die bauliche Neuordnung des Areals ist nahezu abgeschlossen. Ein dominantes Projekt, welches noch kurzfristig umgesetzt werden soll, ist der siebengeschossige Wohnturm am nördlichen Rand des Regattaplatzes. Die festgesetzte Mischgebietsfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan, die dieses Vorhaben baurechtlich ermöglicht, grenzt mit ihrem nördlichen Rand an eine Fläche für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Gegen diese Nutzungsfolge ist vom Grundsatz her nichts einzuwenden, jedoch hat sich nach Prüfung der eingereichten Bauunterlagen für den Geschossbau herausgestellt, dass die notwendigen Dimensionen der erforderlichen Feuerwehrzufahrt auf dem Baufeld nicht realisierbar sind und eine räumliche Erweiterung in Richtung Norden erfolgen müsste, um die Vorgaben des Brandschutzes zu gewährleisten. Dort jedoch ist planerisch angedacht, auf der Maßnahmenfläche „M4-Renaturierung Mühlenbach“ die naturfernen Bachabschnitte des Mühlenbachs unter Berücksichtigung naturnaher Gestaltungsprinzipien zu renaturieren.
Diese Nutzungsabsichten würden jedoch auf einer Fläche, die für Feuerwehrfahrzeuge dienlich wäre, nicht umsetzbar. Eine Verquickung von Renaturierung und verkehrlicher Nutzung wäre auf einer Maßnahmenfläche nicht harmonisierbar. Insofern muss eine Lösung angestrebt werden, die eine Feuerwehrzufahrt gewährleistet und ein verträgliches Nebeneinander mit der Renaturierung ermöglicht.
Diese Lösung ist nur über die Abänderung der vorhandenen Grundnutzung herstellbar. Insofern besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit einer Umwidmung der Maßnahmenfläche in eine Öffentliche Grünfläche, um somit die notwendige Konfliktlösung herbeizuführen.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass unter Wahrung des Grüncharakters die rettungstechnische Ertüchtigung des Wohnkomplexes erfolgen kann und somit die Realisierung des Bauvorhabens ermöglicht wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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456 kB
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3
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(wie Dokument)
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137,5 kB
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