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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/096

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 09.05.2022 bis zum 08.06.2022 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Schleswig

Abfallbehälter zur Entleerung am Rand der Erschließungsanlage sind so bereitzustellen, dass das Abfuhrfahrzeug unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften VGB 126 „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an den Aufstellplatz heranfahren kann. Ist dies nicht möglich, so sind die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen (§ 24 Abs. 77 AWS).

 

Kenntnisnahme.

 

Die Bestimmungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Deutsche Telekom, Lübeck

Kenntnisnahme.

 

Stadt Schleswig, Tiefbau

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße, Christian-Albrecht-Straße und Prinzenpalais, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig möchte zusammen mit den Grundstückseigentümern die Bebauung im Planbereich neu ordnen. Die rückwärtigen (also dem Adam-Olearius-Weg zugewandten) Grundstücksbereiche sollen baulich nachverdichtet werden. Hierdurch kann zentrumsnah neuer Wohnraum geschaffen werden.

Hierzu hat die Stadt bereits über eine 1. Änderung dieses Bebauungsplanes entsprechende Möglichkeiten auf dem benachbarten Grundstück 'Bahnhofstraße 2' geschaffen. Nun soll auch auf dem Grundstück 'Bahnhofstraße 4' im rückwärtigen Bereich ein weiteres Baufeld ausgewiesen werden.

 

Aufgrund der bisherigen Festsetzungen ist eine Bebauung in der vorgesehenen Form und in dem vorgesehenen Bereich derzeit nicht zulässig, so dass diese Änderung vorgenommen werden muss. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum.

Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 09.05.2022 bis 08.06.2022 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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