Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/125
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung beim Produktsachkonto 111120.7851028 - Schule Nord Erneuerung Hallenboden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für Zustimmungen außerplanmäßiger Ausgaben zuständig.
2. Sachdarstellung
Bei der Baumaßnahme Erneuerung Sporthallenboden Sporthalle Schule Nord war der Betrag von 53.325,19 Euro ursprünglich als Kosten in der Bauunterhaltung veranschlagt. Wie sich nun nachträglich herausgestellt hat, ist diese Maßnahme investiv im Finanzhaushalt zu verorten.
Die Deckung für den Fehlbetrag kann vorläufig über folgende Maßnahme erfolgen:
PSK 111120.7851007 Bruno-Lorenzen-Schule Instandsetzung Gebäude
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 ist der Betrag von 53.325,19 Euro für das PSK 111120.7851007 – Bruno-Lorenzen-Schule wieder bereitzustellen.
Für die Auszahlung stehen keine Haushaltsmittel in 2022 zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 GO erteilen kann.
