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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/125

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 111120.7851028 – Schule Nord - einen Betrag in Höhe von 53.325,19 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die vorläufige Deckung erfolgt durch das Produktsachkonto  111120.7851007 - Bruno-Lorenzen-Schule Instandsetzung Gebäude.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für Zustimmungen außerplanmäßiger Ausgaben zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Bei der Baumaßnahme Erneuerung Sporthallenboden Sporthalle Schule Nord war der Betrag von 53.325,19 Euro ursprünglich als Kosten in der Bauunterhaltung veranschlagt. Wie sich nun nachträglich herausgestellt hat, ist diese Maßnahme investiv im Finanzhaushalt zu verorten.

 

Die Deckung für den Fehlbetrag kann vorläufig über folgende Maßnahme erfolgen:

PSK 111120.7851007 Bruno-Lorenzen-Schule Instandsetzung Gebäude

 

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 ist der Betrag von 53.325,19 Euro für das PSK 111120.7851007 – Bruno-Lorenzen-Schule wieder bereitzustellen.

 

Für die Auszahlung stehen keine Haushaltsmittel in 2022 zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 GO erteilen kann.

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