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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/137

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 der Satzung der Stadt Schleswig für die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen hat der Behindertenbeauftragte jährlich einen Bericht vor der Ratsversammlung abzugeben.

 

2. Sachdarstellung

Der Bericht liegt dieser Drucksache als Anlage bei.

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Anlagen

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