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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/131

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass Herr Dr. Hans-Henning Ernst Buske, Gartenstraße 14, 24837 Schleswig, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk IV gewählt wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die stellvertretende Schiedsfrau des Schiedsbezirks IV, Frau Anni Vagt, legte am 31. Dezember 2021 ihr Amt nieder.

 

Der im Dezember 2021 gewählte stellvertretende Schiedsmann für den Schiedsbezirk IV, Herr Bergemann, legte im Januar 2022 sein Amt nieder, so dass dieses Amt erneut zu besetzen war.

 

Im Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 1/2022 vom 07.02.2022 sowie durch Pressemitteilung Nr. 22 - 026 vom 1. Februar 2022 wurde daher bekannt gemacht, dass das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsbezirk IV neu zu besetzen ist.

 

Bis zum Bewerbungsschluss am 20. April 2022 haben sich drei Personen beworben. Mit zwei Personen wurden Kennenlern-Gespräche geführt. Die dritte Person hat diesen Termin nicht wahrgenommen.

 

Alle drei Bewerber erfüllen die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein, wonach man das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen soll.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dr. Hans-Henning Ernst Buske als stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk IV zu wählen.

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