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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/142

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht unbedeutende städtische Bauvorhaben. Gem. § 4 Nr. 1 entscheidet der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist. Diese Vorlage dient als Sachstandsbericht der Vorbereitung noch ausstehender Beschlüsse zur Entwicklung des Parkhausquartiers.

 

2. Sachdarstellung

Die Vertiefung des städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt bildet die städtebauliche Grundlage für die Entwicklung des Parkhausquartiers. Mit Beschluss vom 11.11.2019 (VO/2019/158) hat sich die Ratsversammlung für die Neugestaltung dieses zentralen Innenstadtbereichs entschieden. Kern der Neugestaltung ist die Schaffung eines neuen Eingangs- und Aufenthaltsbereichs, der zugleich die Belebung der bestehenden Ladenstraße mit sich bringen soll. Zentrale Bausteine der Entwicklung sind der Neubau eines Bürgerforums und des Parkhauses, die Umgestaltung des ZOB sowie die Schaffung einer neuen Platzfläche.

 

Parkhaus

Der Neubau des Parkhauses in zentraler Innenstadtlage soll dauerhaft ein attraktives Angebot für den ruhenden Verkehr in fußläufiger Anbindung an die Fußgängerzone bieten. Zugleich sollen die Anbindungen an die anderen Verkehrsträger ÖPNV und Fahrradverkehr durch die Umgestaltung des ZOB und die Integration von Fahrradabstellplätzen verbessert werden. Die Dimensionierung des neuen Parkhauses sieht auf Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und der Rahmenplanvertiefung rund 590 Stellplätze auf 4 Ebenen vor. Gem. Rahmenplanvertiefung ist ein unmittelbarer Anbau des Bürgerforums an das Parkhaus vorgesehen. Zudem sind funktionale Verbindungen innerhalb der Gebäude vorgesehen, d. h. unmittelbare Zugangsmöglichkeiten.

 

Aufgrund der innerstädtischen Lage des Parkhauses und der unmittelbaren Anbindung an das Bürgerforum ergeben sich erhöhte Anforderungen an die äußere Gestaltung. Ebenso sind die Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung für Ladepunkte und ressourcenschonender Materialeinsatz wichtig. Die Integration von Fahrradabstellanlagen und die Option von Car-Sharing-Angeboten sollen bei der weiteren Planung ebenfalls Berücksichtigung finden. Darüber hinaus bestehen Anforderung an sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale wie bspw. Beleuchtung und Zugangsmöglichkeiten. Gem. Beschluss der Ratsversammlung vom 23.04.2018 soll eine monetäre Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich mit der Neueröffnung des Parkhauses erfolgen. Das entsprechende Gebührenmodell ist ebenfalls Teil dieser Beschlussfassung und hat daher Anwendung zu finden.

 

Bürgerforum

Auf Grundlage des o. g. Beschlusses über die Rahmenplanvertiefung hat die Stadt Schleswig für das Vorhaben „Bürgerforum“ beim Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (I-Pakt) eine Interessenbekundung eingereicht. Für das Vorhaben wurde seitens des Innenministeriums mit Schreiben vom 15.12.2020 eine Förderung in Höhe von 4.400.000 € aus Bundes- und Landesmitteln - davon ein Eigenanteil der Stadt von min. 440.000 € - in Aussicht gestellt. Gem. Förderrichtlinien zum I-Pakt ist bei Bauvorhaben zunächst ein städtebaulicher Wettbewerb durchzuführen. Anschließend kann auf Grundlage der Genehmigungsplanung ein Förderantrag gestellt und ein Förderbescheid erlassen werden. Die Förderung aus dem I-Pakt ist zeitlich befristet, da dieses Programm bis zum 31.12.2027 vollständig ggü. dem Bund abgerechnet werden muss. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Fördermittelgeberin abgestimmt, dass das Vorhaben Bürgerforum bis Mitte 2026 fertig zu stellen ist.

 

Für die Begleitung des Projekts Bürgerforum wurde eine Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen vorgenommen (vgl. VO/2021/220). Nach Ausschreibung der entsprechenden Leistungen ist der Zuschlag im Januar 2022 an das Büro IPB aus Hamburg erteilt worden. Das Büro IPB hat nunmehr die Projektsteuerung übernommen und die Ausschreibung der Betreuung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs – gem. Vorgabe der Richtlinien zum I-Pakt – vorbereitet. Nach Ausschreibung der entsprechenden Leistungen ist im Juni 2022 der Zuschlag an das Büro Architektur & Stadtplanung (A+S) aus Hamburg erteilt worden.

 

Aufgrund der unmittelbaren räumlichen und funktionalen Verknüpfung der Gebäude Bürgerforum und Parkhaus besteht aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, dass im Rahmen des Wettbewerbs beide Gebäude betrachtet werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, eine abgestimmte Planung beider Gebäude zu erreichen. In diesem Sinne wird derzeit durch das Büro A+S die Wettbewerbsauslobung erarbeitet. Diese soll voraussichtlich im BUA im November 2022 vorgestellt werden. Die Bekanntmachung der Auslobung erfolgt bis zum Jahresende 2022. Im Anschluss daran ergeben sich folgende nächste Arbeitsschritte:

 

  • Anmeldephase interessierter Büros mit Rückfragen,
  • Vorprüfung Auswahlgremium und Zulassung von bis zu 8 Büros,
  • Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe mit vorgeschaltetem Rückfragenkolloquium,
  • Abgabe der Wettbewerbsbeiträge, Vorprüfung und Preisgerichtssitzung mit anschließender Ausstellung der Arbeiten.

 

Es handelt sich um einen nicht-offenen, 1-phasigen Wettbewerb, in dessen Anschluss die Planungsleistungen in einem Vergabeverfahren gemäß VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem hochbaulichen Realisierungswettbewerb) vergeben werden sollen. Ein Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ist zum Ende des 1. HJ 2023 vorgesehen.

 

Die Ergebnisse der Ende 2021 durchgeführten Bürger*innenbeteiligung werden den Wettbewerbsteilnehmenden zur Verfügung gestellt. Eine Vorstellung der Ergebnisse für die Öffentlichkeit wird noch in einem separaten Termin erfolgen. Parallel zum Wettbewerb lässt der FB II ein Nutzungs- und Betriebskonzept für das Bürgerforum erarbeiten, in welchem Rahmen Aussagen zur Betriebsform des Bürgerforums und des erforderlichen Personalbedarfs getroffen werden sollen. Im Zusammenhang mit den auf den Wettbewerb folgenden Planungsschritten soll zum Bürgerforum eine weitere Bürger*innenbeteiligung mit dem Schwerpunkt „Innenausstattung“ sowie eine Beteiligung zur Namensfindung für das Gebäude erfolgen.

 

Umsetzung der Bauvorhaben Parkhaus und Bürgerforum

Die Verwaltung befürwortet eine Realisierung beider Bauvorhaben durch die Stadt als Bauherrin. Mit Blick auf das Bürgerforum ergibt sich für diese Einschätzung aufgrund der geplanten Nutzungen und der bestehenden Förderkulisse keine andere Alternative. Bei dem Neubau des Parkhauses handelt es sich um einen Ersatzbau für das sanierungsbedürftige Bestandsgebäude. Regelmäßige Begehungen des Bestandsbaus spiegeln den schlechten baulichen Zustand wieder. Ein Neubau dient demnach dem Vorhalten einer attraktiven Parkrauminfrastruktur für den weiteren Innenstadtbereich gem. den Vorgaben der Rahmenplanvertiefung. Folgende Aspekte führen zu der Einschätzung der Verwaltung, neben dem Bürgerforum auch den Neubau des Parkhauses in eigener Verantwortung durchzuführen:

 

  • maximaler Einfluss auf Gestaltung, Architektur und Berücksichtigung ökologischer Belange

(grundsätzlich Umsetzung eines Systemparkhauses, jedoch Abstimmung der Gestaltung auf das Bauvorhaben Bürgerforum möglich)

  • passgenaue und zeitgerechte Abstimmung der beiden Bauvorhaben Parkhaus und Bürgerforum

(mit Blick auf den aus der Förderkulisse vorgegebenen Fertigstellungstermin des Bürgerforums Mitte 2026; bei Bau des Parkhauses durch einen Dritten ist zunächst eine europaweite Ausschreibung für den Verkauf des Grundstücks mit Bauauftrag erforderlich)

  • maximaler Einfluss auf zukünftige Anforderungen

(bspw. Erweiterung Ausbau Ladeinfrastruktur)

  • Gewährleistung einer guten baulichen Unterhaltung

(ggü. Dritten, die das Parkhaus ggf. als Abschreibungsobjekt behandeln)

  • Einfluss auf die Höhe der Parkgebühren

(Entscheidung der Politik zur Höhe der Gebühren liegt vor; bei Bau des Parkhauses durch einen Dritten ist ggf. der Druck auf die Höhe der Parkgebühren zur Refinanzierung des Objekts höher)

  • wirtschaftlich tragbar bei Refinanzierung durch Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung

(die Stadt kann zur Refinanzierung des Gebäudes die gesamten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung – abzgl. der dadurch entstehenden Kosten – ansetzen)

 

Eine politische Beschlussfassung zum Bau des Bürgerforums und des Parkhauses durch die Stadt steht aus. Dieser wird verwaltungsseitig mit Abschluss des Realisierungswettbewerbs vorgesehen.

 

Kostenrahmen Parkhaus und Bürgerforum

Die Kostenrahmen für den Bau des Bürgerforums und des Parkhauses wurden aktuell fortgeschrieben. Bei dieser Aufstellung konnten jedoch nachstehende Punkte bisher nicht berücksichtigt werden:

 

  • Aufwand für die Gründung der Gebäude: Derzeit ist ein Baugrundgutachten in Erarbeitung, welches erste Aussagen zum Gründungsaufwand liefern soll.
  • Anforderungen an den Schallschutz: Derzeit ist ein Schallgutachten in Erarbeitung, welches Aussagen zu möglichen Schallschutzanforderungen des Parkhauses liefern soll.

 

Im Rahmen des Wettbewerbs ist eine Kostenschätzung seitens der planenden Büros für beide Bauvorhaben abzugeben. Ergänzt durch die Ergebnisse des o. g. Gutachten kann dann eine belastbarere Aussage zu den Kosten der beiden Gebäude getroffen werden.

 

Für das Bürgerforum sind seitens des Innenministeriums Fördermittel in Höhe von 3,96 Mio. € in Aussicht gestellt worden. Weitere Fördermöglichkeiten bspw. aus dem energetischen Bereich werden derzeit von dem Projektsteuerer eruiert. Für den Haushalt 2023 wurden seitens des FD Gebäudemanagement 5,5 Mio. € für das Bauvorhaben Bürgerforum angemeldet.

 

Für das Parkhaus ist seitens des Innenministeriums eine Ablehnung zur Förderung des Gebäudes aus Städtebauförderungsmitteln eingegangen. Für den Bau des Gebäudes sind alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen. Mit Bezug auf den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Parkhausquartiers (VO/2018/044) wird seitens der Verwaltung keine Alternative zu einem Neubau als Ersatz für das baufällige Bestandsparkhaus gesehen. Verwaltungsseitig wurde der aktuelle Kostenrahmen für den Neubau (Anmeldung für den Haushalt 2023) mit rund 10,6 Mio. € ermittelt. Gem. VTT stehen angepasst an die Anzahl von 590 Stellplätzen im Parkhaus rund 450.000 € / Jahr an Einnahmen durch das Parkhaus sowie rund 335.000 € / Jahr durch die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Straßenraums zur Refinanzierung eines Parkhausneubaus zur Verfügung. Eine wirtschaftliche Realisierbarkeit des Neubaus wird daher grundsätzlich gesehen. Konkretere Aussagen zu den Kosten und der Amortisation des Neubaus können erst nach Vorliegen der o. g. in Bearbeitung befindlichen Informationen erfolgen. Vor diesem Hintergrund sowie der o. g. gewichtigen Gründen wird verwaltungsseitig ein Neubau des Parkhauses durch die Stadt empfohlen.

 

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