Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/133
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und Auslegung der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 8 der Stadt Schleswig - Sondergebiet Einzelhandel an der Friedrich-Ebert-Straße nördlich der Schwimmhalle -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.10.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 A der Stadt Schleswig - Sondergebiet Einzelhandel an der Friedrich-Ebert-Straße nördlich der Schwimmhalle - eine 1. Änderung und Erweiterung aufzustellen. Der anliegende Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o. g. Plangebiet eine 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,27 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind unter Berücksichtigung des fortlaufenden Strukturwandels im Einzelhandel geeignete und verträgliche Standorte zu entwickeln und zu sichern. Bei dem Standort an der Friedrich-Ebert-Straße handelt es sich um einen gut integrierten Standort. Derzeit weist der Famila-Markt bei einer Grundfläche von ca. 4.400 m² eine Verkaufsfläche von ca. 3.000 m² auf. Die maximal zulässige Verkaufsfläche ist im Bebauungsplan mit 3.200 m² festgesetzt. Die Lagerflächen und die Anlieferung befinden sich aktuell auf der Südostseite des Marktes. Es zeigt sich immer wieder, dass die Lagerflächen des Marktes deutlich zu klein sind. Dadurch können die anliefernden Lkw nicht in den Lagerbereich hineinfahren, sondern müssen davorhalten und versperren dabei die gesamte Parkplatzzufahrt.
Da nun durch den Abbruch der Gebäude nördlich des Marktes dort eine zusätzliche Grundstücksfläche zur Verfügung steht, soll der zuvor beschriebene Missstand behoben werden. Hierzu plant der Vorhabenträger ca. 21 m des nördlich angrenzenden Grundstückes zu erwerben und dort einen neuen Lagerbereich als Anbau an das Bestandgebäude zu errichten. Hierdurch kann die interne Logistik und Lagerhaltung des Marktes deutlich verbessert und die Anlieferung aus dem direkten Zufahrtsbereich verlagert werden.
Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche ist mit den vorgesehenen Änderungen nicht verbunden. Die bisherige maximale Verkaufsfläche von 3.200 qm bleibt unverändert.
Um diesen Anbau erstellen zu können, muss der Bebauungsplan in einigen Aspekten geändert werden. Mit einer gewissen Nachverdichtung dieses gut integrierten Versorgungsstandortes kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach. Ohne eine Anpassung des Bebauungsplanes wäre in absehbarer Zeit ein moderner Neubau an anderer Stelle erforderlich.
Der vorhandene Bebauungsplan muss in folgenden Bereichen angepasst werden:
- Das Sondergebiet wird um ca. 2.230 m² in Richtung Norden vergrößert.
- Die Baugrenzen werden an die Lage und Größe des geplanten Baukörpers angepasst.
- Die maximal zulässige Grundfläche wird von 4.400 m² auf nun 6.000 m² erhöht.
- Die Flächen für Anpflanzungen sowie die Baumpflanzungen werden in der Systematik des bestehenden Bebauungsplanes nach Norden erweitert.
An der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes werden keine Veränderungen vorgenommen. Die Zu- und Abfahrten zur Friedrich-Ebert-Straße bleiben unverändert vorhanden.
Die Stellplatzanzahl wird sich ebenfalls nicht ändern.
Die Anlieferung wird von der Südostecke des Gebäudes an die Nordwestecke verlagert. Dabei wird die zukünftige Anlieferung vollständig eingehaust, um Beeinträchtigungen der angrenzenden, geplanten Wohnbebauung zu vermeiden.
3. Handlungsbedarf
Gemäß § 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Vorteile dieses beschleunigten Verfahrens sind bei einer Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm, dass eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werden muss und Eingriffe nicht auszugleichen sind. Falls der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann er auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.
Das Vorhaben erfüllt somit die aufgezeigten Voraussetzungen des § 13 a BauGB. Es wird daher empfohlen, für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 das Aufstellungsverfahren gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Mit den vorliegenden Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung sollte die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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875,3 kB
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