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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/162

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig § 4 ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Anlage wird der Jahresbericht des Kulturbüros für das Jahr 2022 vorgestelt.

 

 

 

 

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Anlagen

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