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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/144

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss einer mehrjährigen Förderabsicht gem. dem anliegenden Vertragsentwurf zustimmt.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt des Vertragsentwurfes nicht berührende Veränderungen ergeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die überregionalen Veranstaltungen „Wikingertage in Schleswig“ wurden von Herrn Dammann und Herrn Vollbehr seit 1998 zunächst zweijährig und ab 2006 jährlich an einem Wochenende im August auf den Königswiesen in Schleswig durchgeführt. Besucher*innen kommen dafür bis über die Landesgrenzen hinaus nach Schleswig. Aber auch die Schleswiger Bevölkerung sowie das Umland besuchen dieses Kultur-Event u. a. wegen seiner familiären Ausrichtung immer wieder gern.

 

Zur Planungssicherheit möchte die Stadt Schleswig den Veranstaltern eine Förderzusage und Unterstützung für die nächsten fünf Jahre ab 2023 mit einer Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren geben.

 

Die Förderung dieser und anderer Veranstaltungen ist derzeit in der „Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen“ in der Stadt Schleswig geregelt. Diese sieht eine Förderzusage für mehrere Jahre nicht vor.

 

Seitens der Verwaltung wird eine mehrjährig angelegte Unterstützung der Veranstaltung zur kulturellen Aufwertung der Stadt Schleswig in den Jahren befürwortet. Dabei soll für die Höhe einer Förderung weiter die Richtlinie für Freiluftveranstaltungen maßgebend sein. Dieses aber unter dem Vorbehalt der Genehmigung des für das jeweilige Jahr geltenden Haushaltes.

 

Zur Umsetzung wurde ein Vertrag (s. Anlage) vorbereitet.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da weiterhin die Richtlinie zur Freiluftveranstaltungen gilt.

 

 

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Anlagen

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