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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/147

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Seniorenbeirat der Stadt Schleswig dem „Kreisseniorenrat Schleswig-Flensburg e.V.“ beitritt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Hauptausschuss entscheidet gem. § 11 Abs. 2 Ziff. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig u.a. über die Gründung von Gesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen sowie die Beteiligung an diesen und an deren Gründung, soweit eine Beteiligung von 30 % und max. 25.000,00 € nicht überschritten wird.

 

2. Sachdarstellung

Die Arbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte im Kreis Schleswig-Flensburg wird in seiner kommenden Sitzung am 26. Oktober 2022 über die Gründung des „Kreisseniorenrates Schleswig-Flensburg e.V.“ abstimmen. Sollte der Verein in der Sitzung beschlossen werden, wird er ab dem 01.01.2023 die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft übernehmen und die Arbeitsgemeinschaft wird dann zum 31.12.2022 aufgelöst.

 

Von der Mitgliedschaft bleiben die Rechte der Seniorenvertretungen der Städte und Gemeinden des Kreises unberührt. Ordentliche Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge.

 

Teilnehmende Seniorenbeiräte, die sich mit ihrer Unterschrift an der Gründung beteiligen, sind automatisch ordentliche Mitglieder des neuen Vereins. Frau Dr. Reußner wird als Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Schleswig an der Sitzung teilnehmen und diesen vertreten. Um weiterhin alle Vorteile der Zusammenarbeit nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft im „Kreisseniorenrat Schleswig-Flensburg e.V.“ unerlässlich.

 

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