Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke
-Abwasserentsorgung- für das Wirtschaftsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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28.09.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.11.2022
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Beschlussvorschlag
Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke
-Abwasserentsorgung- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2021 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 werden festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 176.087,05 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt werden.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2021 für die Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- wurde durch MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- erörtern.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 176.087,05 Euro ab.
Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Gewinn in Höhe von 176.087,05 Euro als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung in der Höhe anzusetzen, wie sich die Kosten aus einer Vorrauschaurechnung ergeben (Kostendeckungsprinzip). Gebührenüberdeckungen sind entsprechend des KAG in eine Gebührenausgleichrückstellung einzustellen und in den Folgejahren wieder aufzulösen. Die Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2021 ergab einen Gebührenüberschuss in Höhe von 399.116,72 Euro, der entsprechend in die Gebührenausgleichsrückstellung eingestellt worden ist. Die Gebührenüberschüsse sollen in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, um die anfallenden Kosten, die sich aus dem entstehenden Aufwand der Selbstüberwachungsverordnung für Filmung und Sanierung ergeben, zu tragen.
Die Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellungen der Jahresabschlüsse durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig können erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zu den Prüfungsberichten getroffen hat. Die Prüfungsberichte sind dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt worden.
Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.
Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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öffentlich
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805,4 kB
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3
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öffentlich
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35,9 kB
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