Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- für das Wirtschaftsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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28.09.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.11.2022
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Beschlussvorschlag
Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2021 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 werden festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 22.490 Euro soll mit 11.300 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt und mit 11.190 Euro in die allgemeine Rücklage der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- eingestellt werden.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt den Jahresabschluss für das Jahr 2021 für die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- wurde durch MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erörtern.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 22.490 Euro ab.
Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Gewinn in Höhe von 11.300 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 11.190 Euro bei den Umweltdiensten zur Eigenkapitalbildung zu belassen und in die allgemeine Rücklage einzustellen.
Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig kann erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zum Prüfungsbericht getroffen hat. Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung, alle Be-schlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.
Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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öffentlich
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801,3 kB
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3
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öffentlich
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35,9 kB
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