Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Stellungnahme an den Aufgabenträger Kreis Schleswig-Flensburg
zur Optimierung des Bedienkonzeptes in Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.10.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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07.11.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird folgende Stellungnahme an den Aufgabenträger Kreis Schleswig-Flensburg zur Optimierung des Bedienkonzeptes in Schleswig beschlossen:
„Die Optimierung des Bedienkonzeptes in Schleswig in Form der Anlage zur Drucksache VO/2022/139 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ferner erklärt sich die Stadt Schleswig bereit, den nunmehr geringeren Kostenanteil in Höhe von max. 21.000,00 €/Jahr zu übernehmen.“
Da die genannten Kosten auf Schätzungen beruhen, gilt die Beschlussfassung auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt der durch die Stadt Schleswig zu tragenden Kosten nicht berührende Veränderungen ergeben.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 9 Hauptsatzung.
Die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1b der Hauptsatzung der Stadt Schleswig in Verbindung mit § 2 ZustO.
2. Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig hat dem Vorhaben des ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Schleswig-Flensburg zur Anhebung der Standards in Form eines Rendezvoussystems zugestimmt.
Ferner erklärte sich die Stadt Schleswig bereit, um eine weitere Anhebung der Standards zu gewährleisten, einen Kostenanteil in Höhe von max. 75.000,00 €/Jahr zu übernehmen. Diese weitere Anhebung bezog sich auf die Ausweitung des Linienverkehrs bis in die späten Abendstunden.
Diese zusätzliche Leistung sollte evaluiert werden.
Nachdem nunmehr insbesondere auch unter Beachtung der Pandemiebeeinträchtigung die Evaluation vorliegt, liegt zeitgleich ein Anpassungsvorschlag zur Optimierung vor (siehe Anlage zur Drucksache).
3. Finanzielle Auswirkungen
Bisherige Kostenzusage: Gezahlte Kostenbeteiligungen:
Neue Kostenzusage: |
max. 75.000,00 €/Jahr in 2021 für 2020 in 2022 für 2021
max. 21.000,00 €/Jahr |
63.676,73 € 52.199,73 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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