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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/153

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, soziale Vereine und Verbände sowie Jugendarbeit in den Jahren 2023 und 2024 in Form der Anlage zur Drucksache VO/2022/153 zu bezuschussen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig obliegt dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss das Aufgabengebiet der Jugendförderung.

 

2. Sachdarstellung

Unter Berücksichtigung der eingereichten Anträge erfolgt zunächst eine Zuordnung von Zuschüssen für eine institutionelle Förderung. Die Berechnung der übrigen Zuschüsse erfolgt dann wiederum aufgrund der Bewertungsmatrix. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bewertungsmatrix aus dem Jahr 2020 zugrunde gelegt.

 

Um eine größtmögliche Planungsverlässlichkeit für die Zuschussempfänger zu gewährleiten, wird verwaltungsseitig erneut vorgeschlagen, die jeweiligen Zuschusshöhen für zwei Jahre (2023 und 2024) festzuschreiben.

 

Das Ergebnis ist die Anlage zur Drucksache VO/2022/153.

 

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Anlagen

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