Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/153
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über Zuschüsse an soziale Vereine und Verbände sowie für Jugendarbeit 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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09.11.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.
Gemäß § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig obliegt dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss das Aufgabengebiet der Jugendförderung.
2. Sachdarstellung
Unter Berücksichtigung der eingereichten Anträge erfolgt zunächst eine Zuordnung von Zuschüssen für eine institutionelle Förderung. Die Berechnung der übrigen Zuschüsse erfolgt dann wiederum aufgrund der Bewertungsmatrix. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bewertungsmatrix aus dem Jahr 2020 zugrunde gelegt.
Um eine größtmögliche Planungsverlässlichkeit für die Zuschussempfänger zu gewährleiten, wird verwaltungsseitig erneut vorgeschlagen, die jeweiligen Zuschusshöhen für zwei Jahre (2023 und 2024) festzuschreiben.
Das Ergebnis ist die Anlage zur Drucksache VO/2022/153.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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