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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/155

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird der Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Fachklassenräume an der Lornsenschule gefasst.

 

Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wird auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 47 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat gem. § 5 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) die Aufgabe, über Angelegenheiten des Schulträgers zu entscheiden.

 

Da die Entscheidungszuständigkeit bei diesem Ausschuss liegt, erhalten sowohl der Bau- und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss diese Drucksache lediglich zur Kenntnisnahme.

 

 

2. Sachdarstellung

Zunächst wird auf den anliegenden Antrag der Lornsenschule verwiesen.

 

Verwaltungsseitig befindet man sich bereits seit längerer Zeit in der intensiven Abstimmung mit der Lornsenschule. Hierüber wurde bereits mehrfach im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss informiert.

 

In der Sache selbst ist ein Ersatz der Fachklassenräume zwingend erforderlich. Fraglich ist allein die Umsetzung.

 

Grundsätzlich stehen folgende zwei Varianten zur Verfügung:

 

  • Umsetzung des Antrages der Lornsenschule.
    Neubau von Fachklassenräumen. Umbau der „alten“ Fachklassenräume zu Klassenräumen. „Leerziehen“ des LOZ (keine schulische Nutzung mehr).

 

  • Sanierung der vorhandenen Fachklassenräume. Weiternutzung des LOZ.

 

Eine erster grobe Kostenschätzung (02/2022) geht von folgenden Kosten aus:

 

  • Neubau von Fachklassenräumen. Umbau der „alten“ Fachklassenräume zu Klassenräumen. „Leerziehen“ des LOZ (keine schulische Nutzung mehr).
    rd. 5.900.000,00 €

 

  • Sanierung der vorhandenen Fachklassenräume. Weiternutzung des LOZ.
    rd. 3.400.000,00 €

 

Eine Sanierung der vorhandenen Fachklassenräume wird daher verwaltungsseitig grundsätzlich für wirtschaftlicher erachtet und zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO erfolgt schulintern.

 

3. Finanzierung

Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit im Rahmen der entsprechenden Haushaltsberatungen.

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Anlagen

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