Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/154

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird der Grundsatzbeschluss zum Neubau von

 

11 Klassenräumen (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen) auf dem Gelände der Dannewerkschule

 

bzw.

 

13 Klassenräumen (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen) bei entsprechender Zustimmung seitens des Kreises auf dem Gelände der Dannewerkschule unter entsprechender Kostenbeteiligung des Kreises

 

gefasst.

 

Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wird auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 47 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat gem. § 5 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) die Aufgabe, über Angelegenheiten des Schulträgers zu entscheiden.

 

Da die Entscheidungszuständigkeit bei diesem Ausschuss liegt, erhalten sowohl der Bau- und Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss diese Drucksache lediglich zur Kenntnisnahme.

 

 

2. Sachdarstellung

Verwaltungsseitig befindet man sich bereits seit längerer Zeit in der intensiven Abstimmung mit der Dannewerkschule. Hierüber wurde bereits mehrfach im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss informiert.

 

Die Dannewerkschule ist grundsätzlich als vierzügige Gemeinschaftsschule konzipiert. Ferner ergibt sich an der Dannewerkschule jedoch (unabhängig von den zusätzlichen Schülerinnen und Schülern der Gallbergschule) ein Mehrbedarf an Räumen für die erforderliche Unterbringung von DaZ-Klassen. Deshalb kommt es immer wieder zu räumlichen Engpässen. Hinzu kommt zusätzlicher Bedarf für Flex-Klassen sowie Campusklassen in Kooperation mit der Peter-Härtling-Schule.

 

Im Ergebnis werden mind. 30 Klassenräume benötigt.

 

Grundsätzlich stehen 27 Klassenräume zur Verfügung. 2 Klassenräume werden ab November 2022 durch zusätzliche Mietcontainer bereitgestellt. Der weiterhin fehlende 1 Raum wird durch flexible Lösungsansätze in der Schule aufgefangen. Ferner wird von den 27 zur Verfügung stehenden Klassenräumen bereits einer als dringend benötigte Erweiterung des Lehrerzimmers benötigt.

 

Insofern besteht ein grundsätzlicher zusätzlicher Raumbedarf an 4 Klassenräumen.

 

Darüber hinaus besteht folgender Handlungsbedarf:

 

Der sogenannte alte „Rote-Container-Bau“ ist abgängig und zeitnah zu ersetzen. In diesem befinden sich 7 Unterrichtsräume.

 

Daher besteht insbesondere auch unter Beachtung schulentwicklungsplanerischer Aspekte für den Betrieb der Dannewerkschule ein Bedarf für 11 Klassenräume, die mittels Neu-/Ersatzbau gedeckt werden müssen.

 

Hinzu kommt ein erhöhter Bedarf an 2 zusätzlichen Campusklassen der Peter-Härtling-Schule.

 

Diesbezüglich wurden bereits Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Schleswig-Flensburg geführt. Bei entsprechender Zustimmung der Selbstverwaltung (Stadt und Kreis) bietet sich eine gemeinsame Planung und Umsetzung mit 13 Klassenräumen (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen) auf dem Gelände der Dannewerkschule unter entsprechender Kostenbeteiligung des Kreises an.

 

Eine erste grobe Kostenschätzung (02/2022) geht von Kosten in Höhe von rd. 4.200.000,00 € aus.


 

Aus den o. a. Gründen wird verwaltungsseitig

 

ein Neubau von 11 Klassenräumen (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen)

 

bzw.

 

ein Neubau von 13 Klassenräumen (zzgl. Nebenräumen und Verkehrsflächen) bei entsprechender Zustimmung seitens des Kreises auf dem Gelände der Dannewerkschule unter entsprechender Kostenbeteiligung des Kreises

 

vorgeschlagen.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO erfolgt schulintern.

 

3. Finanzierung

Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit im Rahmen der entsprechenden Haushaltsberatungen.

Loading...