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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/160

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus

§ 8 Abs. 1 e der Hauptsatzung der Stadt Schleswig und aus der Produktbeschreibung des Produkts Integration im Haushalt der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Seit 2015 werden Geflüchtete in der Stadt Schleswig ausschließlich in privaten Mietverhältnissen untergebracht. Die Geflüchteten mieten Wohnungen selbst an, die Stadt Schleswig ist bisher lediglich vermittelnd tätig gewesen. Dieses System hat sich bisher gut bewährt.

 

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine steigen die Zahlen der Geflüchteten, die untergebracht werden müssen, stetig an. Darüber hinaus steigen die Mieten, sodass eine komplette Übernahme dieser Kosten durch die Sozialhilfeträger nicht erfolgt. Ferner nehmen die Wohnungsangebote privater Vermieter immer mehr ab.

 

Die ursprünglich für die Stadt Schleswig für 2022 ermittelte Quote von 309 Geflüchteten aus der Ukraine ist kurzfristig aufgestockt worden um weitere 146 Personen auf insgesamt 455 Geflüchtete. Dies ist demnach nicht mehr zu erfüllen.

 

Dazu kommt noch die Quote der Geflüchteten aus anderen Ländern wie Syrien, Irak und Afghanistan, die ebenfalls nicht mehr zu erfüllen ist.

 

Nach aktueller Berechnung hätte die Stadt Schleswig demnach im Jahr 2023 mehr als 600 Personen (Rest aus 2022 (Anzahl nicht klar bezifferbar), zzgl. neu 2023: 455 Personen Ukraine, zzgl. andere Länder ca. 50 Personen) unterzubringen.

 

In 2023 wird eine weitere große Flüchtlingswelle erwartet, sodass sich diese geschätzten Zahlen noch verändern könnten.

 

Die bisherige Verfahrensweise mit der Vermittlung in privaten Wohnraum lässt sich bei diesen Zahlen unterzubringender Geflüchteter nicht mehr realisieren. Die Unterbringung von Geflüchteten wird aus den vorstehenden Gründen damit ab 2023 wie folgt angepasst:

 

Anmietung der Jugendherberge in Schleswig

In Zusammenarbeit mit dem DRK Schleswig-Flensburg als Dienstleister wird die Jugendherberge, die bereits in der Anfangszeit des Krieges in der Ukraine für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung stand, angemietet. Das DRK würde neben der pädagogischen Betreuung auch den operativen Ablauf sowie die Reinigung der Sanitär- und Gemeinschaftsräume und der Flure übernehmen. Darüber hinaus wäre für die Sicherheit der Bewohner*innen und der Mitarbeitenden ein Sicherheitsdienst zu beauftragen. Diese Kosten müssten durch die Stadt Schleswig übernommen werden. Die Kosten der Unterkunft würden der Stadt Schleswig vom Kreis Schleswig-Flensburg (Sozialzentrum oder Migrationsmanagement) erstattet werden. Es wird derzeit parallel der Erwerb der Jugendherberge geprüft.

 

Anmietung von Wohnraum und Einweisung der Geflüchteten

Künftig wird die Stadt Schleswig selbst Wohnraum anmieten müssen, um Geflüchtete dann per Einweisungsverfügung in diesen Wohnraum zu setzen. Dadurch werden Kosten für die Miete und die Nebenkosten entstehen, die die Stadt Schleswig zu tragen hat. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob Geflüchtete eingewiesen wurden oder nicht. Leerstand soll auf jeden Fall vermieden werden. Die Kosten der Unterkunft nach den derzeit geltenden Sätzen würden durch den Kreis erstattet werden. Unter Umständen werden Mieten höher ausfallen als die Erstattungsbeträge, welches dann zu Lasten des städtischen Haushalts gehen wird.

 

Schaffung eines Wohncontainerkomplexes

Sollten die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichend sein, müssen weiterte Möglichkeiten der Unterbringung geprüft werden. Die Schaffung eines Wohncontainerkomplexes wird derzeit geprüft. Wohncontainer können gemietet oder gekauft werden. Eine Berechnung über eine Laufzeit von 5 Jahren hat ergeben, dass der Kauf von Wohncontainern kostengünstiger ist als die Anmietung. Da ein Wohncontainerkomplex innerhalb kurzer Zeit geschaffen werden kann, ist es erforderlich, dass die Stadt Schleswig diesbezüglich durch die Bereitstellung der Mittel auch kurzfristig handlungsfähig bleibt.

 

Für die genannten Maßnahmen werden im Haushalt 2023 zunächst folgende zusätzliche Mittel angemeldet:

 

Produkt Integration 315510

 

Ergebnishaushalt:

 

Was

bisheriger Ansatz

EUR

Neuer Ansatz

EUR

Differenz

EUR

Ertrag

 

 

 

Kosten der Unterkunft,

Integrationspauschale (500 €/Person)

 

 

86.500

 

 

1.466.500

 

 

1.380.000

Aufwand

 

 

 

Mieten Jugendherberge

Privater Wohnraum

 

27.400

 

1.214.000

 

1.186.600

Betreuung DRK

Sicherheitsdienst

 

52.000

 

582.800

 

530.800

Reinigung, Transport

Versicherung DRK

 

4.000

 

125.500

 

121.500

Kosten evtl. Beschädigungen JH

Private Wohnungen

 

 

20.000

 

 

55.000

 

 

35.000

Gesamt Aufwand

103.400

1.977.300

1.873.900

Verschlechterung

 

 

493.900

 

Investitionshaushalt

Erwerb Wohncontainer incl. Einrichtung, Fundamente  1.600.000 EUR

 

Die genannten Kosten wurden gestaffelt berechnet. Die Mietkosten der Jugendherberge richten sich nach der Belegungszahl (bis zu 120 Plätze), es wurde nicht das ganze Jahr mit den kompletten Kosten berechnet. Auch für die Anmietung von privatem Wohnraum wurden die Mieten gestaffelt zugrunde gelegt. Das gilt ebenso für die Betreuungskosten und die Kosten des Sicherheitsdienstes.

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