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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/173

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig in dem Jahr 2023 bei allen Sitzungen der Ratsversammlung sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen der Teilnehmerkreis nicht durch Einladung vorab bekannt und begrenzt ist und auf denen Grußworte, Reden o.ä.

gehalten werden (z.B. Empfänge, Eröffnungen von Ausstellungen etc.) Gebärdensprachdolmetschende einsetzen soll, um die Teilhabe von Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung zu steigern.

 

Entsprechende Kosten sind in den Haushalt für das Jahr 2023 einzuplanen.

 

Zum Ende des Jahres 2023 soll eine Evaluierung der Inanspruchnahme so erfolgen, das ggf. rechtzeitig Haushaltsmittel für 2024 vorgesehen werden.

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Sachverhalt

Begründung:

Das Thema der Inklusion nimmt einen immer größeren Teil der politischen Beratung ein. Hierzu gehört auch die Einbeziehung von Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Insbesondere die Stadt Schleswig unterhält durch das Förderzentrum eine besondere Beziehung zu dieser Bevölkerungsgruppe.

 

Bislang ist es Menschen mit Hörbehinderung nur eingeschränkt möglich, an öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Schleswig teilzuhaben. Gebärdensprachdolmetschende müssen auf einen umständlichen Weg selbst organisiert werden.

 

Beim Norden Festival 2022 wurden an einigen Stellen Gebärdensprachdolmetschende eingesetzt und hierdurch wurde es hörbeeinträchtigte Menschen ermöglicht, an diesem Festival mit den Lesungen und Podiumsdiskussionen teilzuhaben. Die Stadt Schleswig sollte hier aktiv zum Abbau von Barrieren beitragen.

 

Aufgrund des begrenzten Einsatzfeldes ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Freiberufler denkbar.

 

Christoph Dahl

Fraktionsvorsitzender

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