Mitteilung öffentlich - VO/2022/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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23.11.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.
2. Sachdarstellung
Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht erstellt (siehe Anlage). Beide werden dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Prüfung abgeschlossen und das Ergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst ist, wird dieser dem Finanzausschuss und der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht vorangestellt. Er gibt einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und legt Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr ab. Außerdem enthält er einen Prognosebericht und zeigt wesentliche statistische Daten der Stadt Schleswig auf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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