Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/181

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung und § 9 Abs.1 in Verbindung mit § 32 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung berichtet die Verwaltung im Finanzausschuss über wichtige Verwaltungsangelegenheiten (Verwaltungsbericht). Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzausschusses.

 

2. Sachdarstellung

 

2.1 Ziel des Arbeitskreises

 

Der Anlass zur Bildung des Arbeitskreises war der steigende Fehlbetrag (Ergebnishaushalt) und die steigende Verschuldung (Finanzhaushalt) im Kernhaushalt der Stadt Schleswig. Ziel des Arbeitskreises ist es, zukünftig regelmäßig einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Es wird ein gemeinsamer Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung von Verwaltung und Selbstverwaltung im Konsens zwischen allen Parteien angestrebt. Dabei ist es die Aufgabe der Verwaltung, für die Sitzungen des Arbeitskreises vorzubereiten, von welchen Zahlen auszugehen und was überhaupt beeinflussbar ist.

 

2.2 Abgehaltene Sitzungen

 

Im Jahr 2022 fanden bislang 4 Sitzungen mit folgenden Arbeitstiteln statt:

 

31.03.2022 Allgemeine Diskussion (Vorgehensweise, nächste Termine, …)

11.05.2022 Einnahmen und Ansätze zur Konsolidierung des Haushalts

24.08.2022 Ausgaben und Ansätze zur Konsolidierung des Haushalts

05.10.2022 Investitionen und Möglichkeiten einer Priorisierung Struktur des Haus-halts und Verschuldung

 

2.3 Ergebnisse der Sitzungen

 

2.3.1 Einnahmen

 

Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes steht aktuell nicht zur Diskussion. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer können nicht beeinflusst werden.

 

Ab dem Jahr 2025 können Kommunen für unbebaute und baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C erheben. Davon wird b.a.w. abgesehen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20.09.2022 in drei Verfahren die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Dieser Ansatz wird deshalb nicht weiterverfolgt.

 

2.3.2 Ausgaben

 

Es wurde eine detaillierte Analyse der Personalaufwendungen angeregt. Die Analyse wurde am 19.09.2022 im Hauptausschuss vorgestellt.

 

Größere Aufwandspositionen (z. B. „Sonstige Aufwendungen“ und „Sachaufwendungen“) wurden analysiert. Einsparungspotenzial hat sich hier nicht ergeben.

 

Eine Haushaltsplanung mit regelmäßiger „schwarzer Null“ ist anzustreben. Für das Haushaltsjahr 2023 ist aufgrund von einmaligen Sondereinflüssen eine „schwarze Null“ erreichbar.

 

2.3.3 Investitionen 2023

 

Es wurden die geplanten Investitionen für das Haushaltsjahr 2023 ab einer Höhe von 250 T€ vorgestellt. Die geplanten Investitionen können weitestgehend nicht verschoben oder gar gestrichen werden, da entweder bereits mit den Investitionen begonnen worden ist, diese faktisch erforderlich oder politisch gewollt sind oder ansonsten auf Fördermittel verzichtet werden müsste.

 

Auch die Umsetzungsquote der laufenden Investitionen, für die von der Kommunalaufsicht des Innenministeriums eine Vorgabe von mindestes 60% existiert, wurde thematisiert. Weil darunter die abgeflossene Liquidität zu verstehen ist und nicht der wirkliche bauliche Beauftragungs- bzw. Umsetzungsstand, fällt die Quote oftmals gering aus. Dieses wird durch einen zu geringen Personalstand (Krankheit, Fluktuation) noch verstärkt.

 

2.4 Aufgaben

 

2.4.1 Bettensteuer / Tourismusabgabe

 

Es wurde über die Einführung einer Bettensteuer oder Tourismusabgabe diskutiert. Gemäß § 3 Abs. 5 KAG SH können sie nicht gleichzeitig erhoben werden. Es soll im I. Quartal 2023 geprüft werden, ob eine der beiden Einnahmemöglichkeiten für die Stadt Schleswig geeignet ist und ggf. eine Beschlussvorlage vorbereitet werden.

 

Die Tourismusabgabe wurde z. B. von der Stadt Eckernförde 2012 erfolgreich (ohne Klagen von Betroffenen) eingeführt und im Haushalt 2022 mit 350 T€ veranschlagt. Für die Bearbeitung sind in Eckernförde 0,5 VZÄ (EG 8) erforderlich. Auch die Ostseefjord GmbH steht der Tourismusabgabe positiv gegenüber.

 

In Schleswig-Holstein erheben die Gemeinden Damp, Borgwedel und Flensburg eine Bettensteuer – außerhalb von SH z. B. die Gemeinden Dahlem und Königswinter (beide in NRW). Der FD Finanzen steht mit ihnen im Austausch, um deren Erfahrungswerte für die Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können.

 

2.4.2 Leitbild

 

Es wurde vorgeschlagen, ein Leitbild für die Stadt Schleswig zu entwickeln. Hierfür wäre der Hauptausschuss zuständig. Da im nächsten Jahr Kommunalwahlen stattfinden, sollte das Leitbild und die daraus resultierenden Ziele anschließend zeitnah entworfen werden.

 

2.4.3 Aufgabenanalyse

 

Der FD Finanzen hat die von der Stadt Schleswig wahrgenommenen Aufgaben in Hinblick auf pflichtige und freiwillige Aufgaben analysiert und mit den Aufgaben von anderen Mittelstädten verglichen. Diese Analyse kann als Grundlage dienen, über die Trennung von kostenintensiven (freiwilligen) Aufgaben zu beraten.

 

2.4.4 Investitionen und Projekte priorisieren

 

Es ist eine Übersicht über sämtliche Investitionsvorhaben und Projekte der Stadt Schleswig zu erstellen. Diese Übersicht soll aufzeigen, in welcher Höhe liquide Mittel bereits abgeflossen sind bzw. zukünftig noch abfließen werden. Außerdem soll dargestellt werden, welche Fördermittel für welche Vorhaben zu erwarten sind und welche Fördermittelbescheide bereits vorliegen. Diese Liste soll als
Entscheidungshilfe dienen, um eine Priorisierung der Investitionen vornehmen zu können.

Loading...