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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/159

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38A „Sonder- und Gewerbegebiet Flensburger Straße“, für das Gebiet beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Satzungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 24.11.2020 hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38A für das Gebiet beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61 beschlossen. Am 14.12.2020 hat die Ratsversammlung zur Sicherung der Planung für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38A eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Da die Bauleitplanung noch nicht abgeschlossen ist und die Planung weiterhin gesichert werden soll, soll die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 um ein Jahr verlängert werden.

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Anlagen

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