Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/163
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet "östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße Mühlenredder, westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße Drei Kronen"
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.11.2022
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Beschlussvorschlag
Aufstellungsbeschluss
Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße Mühlenredder, westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße Drei Kronen aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Es ist vorgesehen, nördlich der Schleswiger Werkstätten am Mühlenbach, zwischen dem Mühlenbach und der St.-Jürgener-Straße Wohnbebauung zu errichten. Es handelt sich im südlichen Bereich des Geltungsbereichs gemäß Liegenschaftskataster um eine Grünanlage für Sport, Freizeit und Erholung inklusive eines ehemaligen Vereinsheims, im nördlichen Bereich um eine landwirtschaftliche Fläche/Ackerland. Tatsächlich befindet sich dort überwiegend Wald. Die teilweise geringfügige Unterschreitung des Waldabstandes von 30 m durch bauliche Anlagen ist mit der unteren Forstbehörde bereits abgestimmt.
Rund 180 Wohneinheiten verteilen sich auf zehn Mehrfamilienhäuser mit jeweils drei Vollgeschossen und zwei Reihenhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen. Von den Mehrfamilienhäusern sollen neun jeweils ca. 15 Wohneinheiten und ein Mehrfamilienhaus ca. 36 Wohneinheiten, die beiden Reihenhäuser insgesamt acht Wohneinheiten aufweisen. In einem der Häuser (Haus 10 im Lageplan) wäre auch eine Kindertagesstätte denkbar. 10% sozialer Wohnungsbau ist vorgesehen.
Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Zufahrt von der St.-Jürgener-Straße zum ehemaligen Vereinsheim. Innerhalb des Plangebietes erfolgt eine Ringerschließung (siehe Lageplan). Nach Fertigstellung der Erschließung werden die Straßen öffentlich gewidmet.
Da es sich um eine Fläche im Außenbereich handelt und die zu erwartende Bodenversiegelung durch die Gebäude unter 10.000 m² beträgt, kommt das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB zur Anwendung. Der Flächennutzungsplan, derzeit Sondergebiet Fachklinik, wird durch Berichtigung angepasst.
3. Handlungsbedarf
Es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 zu fassen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Vorhabenträger übernimmt die Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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238,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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