Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 für den "Bereich des Grundstücks Flensburger Straße Nr. 13, nördlich der Neuwerkstraße und westlich der Flensburger Straße"
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.11.2022
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Beschlussvorschlag
Aufstellungsbeschluss
Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für den Bereich des Grundstücks Flensburger Straße Nr. 13, nördlich der Neuwerkstraße und westlich der Flensburger Straße aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Auf dem Gelände des ehemaligen Forstamtes an der Kreuzung Flensburger Straße/Neuwerkstraße soll das bestehende Wohnhaus saniert und die verbleibende Grundstücksfläche durch bedarfsgerechten Wohnraum inkl. einem zehn-prozentigen Anteil geförderter Wohnungen ergänzt werden, um so das Potenzial der bereits erschlossenen und teilweise bebauten Fläche besser ausnutzen zu können. Aufgrund der Lage im Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens erforderlich.
Das etwa 0,98 Hektar große Plangebiet ist im Bestand durch ein angrenzendes Waldgebiet geprägt, das im Norden und Westen um etwa 10 m in den Geltungsbereich hineinragt. Von dieser Fläche im muss im Norden und Westen durch bauliche Vorhaben (bauliche Änderungen oder Neubau) ein Waldabstand von mind. 30 m eingehalten werden. Dieser kann im Einvernehmen mit der Forstbehörde geringfügig unterschritten werden.
Im Osten befindet sich ein Gehölzstreifen und im Süden weitere Bäume, die das Gebiet zwar an den Plangebietsgrenzen fassen, jedoch keinen Wald mehr bilden. Im Zentrum des Geltungsbereichs befinden sich überwiegend freie Fläche mit vereinzelten Bäumen, ein zweigeschossiger Bestandsbau mit Dachgeschoss sowie ein eingeschossiger Bestandsbau mit Dachgeschoss, zwei alte Lagerbauten sowie ein umlaufender Schotterweg, der im Südosten an die Neuwerkstraße anschließt.
Das Vorhaben sieht den Erhalt des westlichen Bestandswohngebäudes mit zwei Geschossen und Dachgeschoss sowie die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern in einer aufgelockerten Bauweise vor. Die drei neuen Gebäude weisen jeweils drei Geschosse sowie ein Staffel- bzw. Dachgeschoss mit Walmdach oder Gründach auf. Jedes Gebäude soll zudem einen Freisitz/eine Terrasse erhalten. Durch die Hauptbaukörper würde so eine Grundfläche von ca. 1.450 m² entstehen, was einer Grundflächenzahl von etwa 0,23 im Plangebiet gleichkommt. Insgesamt sollen so ca. 5.370 m² Bruttogeschossfläche und ca. 50 Wohneinheiten geschaffen werden.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt im Norden über die Flensburger Straße. Über diese Zufahrt wird eine offene Stellplatzanlage, die sich in das Bestandsgrün integriert und mit ergänzenden Baumpflanzungen begrünt wird, erschlossen.
Die Bäume im Plangebiet sollen überwiegend erhalten bleiben, um eine Eingrünung insbesondere zur Flensburger Straße weiterhin zu gewährleisten. Durch den Erhalt der Grünstrukturen kann der Gebietscharakter gewahrt werden und der Übergang zum westlich angrenzenden Barockgarten sowie das südlich befindliche Schloss Gottorf angemessen berücksichtigt werden.
Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt und die vorgesehene Versiegelung durch die Gebäude geringer als 10.000 m² sein wird, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB zur Anwendung kommen. Der Flächennutzungsplan wird durch Berichtigung angepasst. Die Erstellung eines Artenschutzgutachtens sowie eines Baumgutachtens sind vorgesehen.
3. Handlungsbedarf
Es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 zu fassen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Vorhabenträger übernimmt die entstehenden Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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156,6 kB
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