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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/177

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 8 Abs. 1 b der Hauptsatzung ist der Bau- und Umweltausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Der letzte Sachstandsbericht wurde im Rahmen des Verwaltungsberichts im BUA am 21.09.2021 vorgelegt (siehe VO/2021/161). Folgender Sachstand zu dem Thema liegt derzeit vor:

 

  1. Im innenstadtnahen Bereich ist Geschosswohnungsbau zu fördern und der Ausbau von Dachgeschossen, das Anbauen an bestehende Gebäude sowie die Modernisierung und Sanierung vorhandener Gebäude zu unterstützen.

Eine Beratung zu privaten Bauvorhaben erfolgt durch die SGe Bauaufsicht und Stadtplanung. Soweit die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben Ausbauten und Anbauten zulassen, können diese durch private realisiert werden. Bei der Vermarktung städtischer Flächen im innenstadtnahen Bereich können entsprechende Vorgaben für die Entwicklung gemacht werden (vgl. Stadtweg 66 – 70, Königstr. 16 und Königstr. 6 – Vorgaben bereits auf Ebene der Rahmenplanung formuliert).

 

  1. Flächen für Gewerbe, Einzelhändler, Lebensmittelmärkte usw. sind nach Möglichkeit mit Wohn- oder Büroflächen im Geschossbau zu verbinden, um die überbaute Fläche effizienter zu nutzen.

Im Bereich des B-Plans Nr. 102 wurde ein Sondergebiet Einzelhandel mit Wohnen festgesetzt. Im EG soll eine Lebensmitteleinzelhändler und in den beiden oberen Geschossen Wohnen untergebracht werden.

 

  1. Der Bau neuer flächenintensiver Parkplätze ist im gesamten Stadtgebiet zu vermeiden. Alternativ sind, wo möglich und erforderlich, Tiefgaragen oder Parkpaletten zu bevorzugen. Die Bauweise mit Rasengittersteinen soll wo immer möglich den Vorzug vor festen Versiegelungen erhalten.

Im Bereich der B-Pläne 102 und 105 wird der Großteil des Stellplatzbedarfs in Untergeschossen bzw. in einer Parkpalette abgebildet. Im Innenstadtbereich ist ebenfalls die Errichtung eines Parkhauses vorgesehen. Im Rahmen von B-Plan-Verfahren werden mit Blick auf das Erfordernis einer größtmöglichen Versickerung im Gebiet entsprechende Festsetzungen getroffen (bspw. Gründach, Baumpflanzungen, Rigolen, etc.). Im Rahmen der Vorgaben zur Herstellung von Erschließungsanlagen werden bspw. Rasengittersteine für straßenbegleitende Stellplätze gefordert.

 

  1. Mit einem Parkleitsystem ist gleichzeitig die Auslastung vorhandener öffentlicher Parkplätze zu erhöhen. Die Anmietung privater Parkflächen durch die Stadt soll vorrangig vor der Schaffung neuer versiegelter Parkflächen geprüft werden.

Seitens des FD Tiefbau ist mittelfristig die Ausschreibung eines entsprechenden Konzeptes für den Gesamtraum der Stadt Schleswig vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden dann auch Park&Ride-Konzepte sowie die Nutzung privater Stellplatzflächen betrachtet werden.

 

  1. In neuen Bebauungsplänen sollen Festsetzungen zur Vermeidung von wasserundurchlässigen Schottergärten und anderer stark versiegelnder Bodenpflasterungen sowie Festsetzungen zur Begrünung von Dächern aufgenommen werden.

Entsprechende Festsetzungen werden bereits seit einiger Zeit in B-Plänen aufgenommen (bspw. B 102, B 103, B 105, B 106, B 98, B 8A – 4. Ä.).

 

  1. Vorübergehend brachliegende Flächen im städtischen Besitz sollen nach Möglichkeit für neue Nutzungen ertüchtigt werden. Auch eine ökologische Nutzung soll dabei in Erwägung gezogen werden.

Derzeit werden die Flächen Stadtweg 66 – 70 sowie das Lollfußquartier für eine städtebauliche Nachnutzung vermarktet. Das Gelände der alten Stadtgärtnerei wurde renaturiert.

 

  1. Bei versiegelten städtischen Flächen soll im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen ein teilweiser Rückbau geprüft werden. Zur Unterhaltung und Pflege dieser Flächen sollen Pachten, Patenschaften o. ä. der Schleswiger Bevölkerung geprüft und genutzt werden.

Das Gebäude der alten Stadtgärtnerei wurde zurück gebaut und die Fläche renaturiert. Dazu zählt u. a. die Anlage einer Streuobstwiese. Die Unterhaltung erfolgt durch die Stadt. Möglichkeiten für Patenschaften wurden derzeit noch nicht geprüft.

 

  1. Zusammen mit der WIREG sind expandierende Unternehmen über Nachverdichtungspotenziale (Anbau, Ausbau etc.) am vorhandenen Standort zu beraten.

Es erfolgt fortlaufend eine Beratung interessierter Unternehmen durch die WIREG und das SG Wirtschaftsförderung. Sofern Nachverdichtungspotenziale am bestehenden Standort möglich sind, erfolgt eine entsprechende Begleitung durch WIREG und Stadt. Sollte kein Potenzial vorhanden sein, erfolgt eine Beratung zu alternativen Erweiterungsmöglichkeiten.

 

  1. Die bisherigen Planungen zur Erschließung der 3. Änd. des B-Plans 40 C sind fort-zusetzen, denn sie unterstreichen das planerische Grundprinzip: Nachverdichtung im Innenbereich, statt Wachstum in den Außenbereich. Vor einer Neuversiegelung im Außenbereich ist zu prüfen, ob es ebenso geeignete vorübergehend brachliegende Flächen gibt, die reaktiviert werden können.

Das B-Plan-Verfahren für die 3. Änd. des B-Plans Nr. 40 C ist in Bearbeitung. Zuletzt wurden archäologische Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis steht aus. Die Entwässerungs- und Erschließungsplanung ist in Erarbeitung und Abstimmung mit den Fachbehörden.

 

  1. Um den Verbrauch neuer Flächen zu vermeiden, soll sich die Stadt als Modellkommune auf Fördermittel aus dem Landesprojekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ bewerben.

Wie im letzten Sachstandsbericht ausgeführt, geht es bei diesem Programm um die Förderung einer Personalstelle auf Kreisebene. Der Kreis SL-FL hatte die Absicht, sich an diesem Programm zu beteiligen und eine Flächenmanager*in einzustellen. Die durchgeführten Stellenausschreibungen haben jedoch leider nicht zu einer Besetzung der Stelle geführt. Insofern hat der Kreis zuletzt gemeldet, dass derzeit keine Einstellung einer Flächenmanager*in erfolgen wird.

 

 

Weiterführende Aspekte:

 

Seitens des SG Stadtplanung ist die Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen geplant. Hierzu wurden bereits in 2021 HH-Mittel für eine entsprechende Software (GIS) angemeldet. Die Anschaffung des GIS ist für 2022 vorgesehen. Insofern wird derzeit davon ausgegangen, dass in 2023 intern ein Konzept zur Ermittlung geeigneter Potenziale erarbeitet und daran anschließend eine Erfassung vorgenommen werden kann. Welcher Personalbedarf durch die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale entsteht, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird in 2023 im Zusammenhang mit der Konzepterstellung betrachtet werden können.

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