Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/116-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über den Neubau der Schleswiger Schwimmhalle (Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion vom 09.11.2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Dr. Babette Tewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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10.11.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, sich zum Standort einer Schwimmhalle in der Stadt Schleswig als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu bekennen.
Nach Vorliegen des ausstehenden Gutachtens für die Schleswiger Schwimmhalle soll auf Grundlage der Ergebnisse über das weitere Vorgehen beraten und darüber entschieden werden, ob die Schwimmhalle wirtschaftlich und klimatechnisch am sinnvollsten saniert, neu gebaut, teilsaniert oder durch einen Anbau erweitert wird.
Auf diese Weise kann auf Basis möglichst umfangreicher Informationen eine fundierte und nachhaltige Entscheidung für eine Schwimmhalle in Schleswig getroffen werden.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
- Fraktionsübergreifend herrscht Einigkeit über die Wichtigkeit der Schwimmhalle für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig und darüber hinaus.
- Ein Gutachten ist zur Zeit in Arbeit und wird in Kürze vorliegen. Es gibt keinen Grund, sich ohne fachliche Expertise schon jetzt für eine Variante von sicherlich vielen verschiedenen Möglichkeiten auszusprechen.
- Der Haushalt ist strukturell defizitär. Wir werden daher mit einer Schwimmhalle vorliebnehmen müssen, die sich die Stadt auch leisten kann. Hierbei stehen sich Stand heute Kosten von 8-10 Mio. (Sanierung) und 25 -30 Mio. (Neubau) gegenüber, wobei viele Zwischenstufen möglich sind.
- Klimatechnisch ist es notwendig, möglichst viel Bausubstanz zu erhalten, um möglichst wenig CO2-Emissionen zu produzieren. In eine Klimabilanz zählen auch der Energie- und Materialaufwand eines Vorgängerbaus, dessen Abriss sowie der des Baus eines neuen Gebäudes hinein. Eine Sanierung ist daher als nachhaltiger anzusehen als ein Neubau.
- Durch eine gute Sanierung kann ein Gebäude nahezu ebenso energetisch aufgewertet werden wie ein Neubau.
- Aus diesen Gründen stehen Fördermittel eher für energetische Sanierungen zur Verfügung. Ohne Förderungen wird eine Schwimmhalle nicht zu realisieren sein.
- Zwischenlösungen, um durchgängig Schwimmunterricht zu ermöglichen, sind auf unterschiedliche Weise denkbar.
- Um all diese Aspekte (und sicherlich noch viele mehr) auszuwerten, braucht es ausreichend Zeit und Expertise.
Für die GRÜNEN-Fraktion
Dr. Babette Tewes
