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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/185

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass in Höhe der für die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens Kulturhaus Auf der Freiheit angestrebten Spenden des geplanten Spendenfördervereins in Höhe von 350.000 Euro eine Bürgschaftserklärung auszugeben, um für diesen Teilbetrag die Gesamtfinanzierung in Gänze gegenüber den Zuwendungsgebern darstellen zu können.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Finanzausschuss ergibt sich aus § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

Die Ratsversammlung ist gem. § 28 Ziff. 14 Gemeindeordnung (GO) zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Der Kosten- und Finanzierungsplan für das Kulturhaus Auf der Freiheit sieht einen Finanzierungsbeitrag durch einen Spendenförderverein in Höhe von 350.000 Euro vor. Über 50 % dieses Betrages sind bereits von Bürgermeister Dose erfolgreich eingeworben worden. Die Gründung des Spendenfördervereins steht allerdings noch aus.

 

Um das Gesamtvorhaben weiter voranzubringen, ist es erforderlich, noch im Dezember 2022 förderunschädlich weitere Leistungsphasen abzurufen. Hierzu hat die Stadt Schleswig im Rahmen de Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) Gespräche mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, dem Land Schleswig-Holstein sowie der GMSH geführt.

 

Danach ist der Abruf weiterer Leistungsphasen unschädlich, wenn ein Auftrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei allen Drittmittel- bzw. Zuwendungsgebern gestellt und von diesen bewilligt worden ist (VZM-Antrag). Hierfür ist erforderlich, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch Inaussichtstellungen von Zuwendungen beispielsweise durch letter of intents darzulegen.

 

Hinsichtlich der einzuwerbenden Spendenmittel bedarf es entweder der notariellen Beurkundung oder alternativ einer Eigenerklärung durch die Stadt Schleswig als Projektträgerin in der besagten Größenordnung.

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Um den o. a. rechtlichen Vorgaben Rechnung tragen zu können und dem Umstand, dass Teilbeträge der einzuwerbenden Spenden ausstehen, wird zur Beschleunigung des gesamten Bauvorhabens eine Eigenerklärung der Stadt Schleswig favorisiert.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

keine

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