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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/157

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig wird in der Fassung der Drucksache VO/2022/157 nebst Anlagen beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung und Faktoren

Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden zur Erhöhung der Transparenz ein neues Produkt eingerichtet („Kulturwerkstatt“ (281020)“ (s. S. 361-364)) sowie zur Abbildung der organisatorischen Änderungen die beiden bisherigen Budgets „09 - Städtepartnerschaften“ und „37 - Öffentlichkeitsarbeit“ in das bereits bestehende Budget „02 - Allgemeine Verwaltung“ integriert.

 

Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Jahresüberschuss i.H.v. knapp 590 Tsd. € aus. Nachstehend sind die Veränderungen ab 100.000 € gegenüber dem Vorjahr aufgeführt:

 

Verbesserungen:

 

1.

Gewinnablieferung Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH

+ 5.800 T€ Erträge

2.

Betriebskostenzuschüsse nach neuem KiTaG

+ 4.052 T€ Erträge

3.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+ 639 T€ Erträge

4.

Förderung Innenstadtprogramm und Bürgerforum

+ 496 T€ Erträge

5.

Bedarfsgerechte Anpassung für Fahrbahndeckenunterhaltung im Produkt Kreisstraßen

- 245 T€ Aufwendungen

6.

Kostenerstattung für das Jugendaufbauwerk

+ 192 T€ Erträge

7.

Förderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

+ 149 T€ Erträge

8.

Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine: Wegfall Gutscheinsystem

- 125 T€ Aufwendungen

9.

Allgemeine Zuweisungen Land

+ 119 T€ Erträge

10.

Abbruch von Gebäuden im Produkt Gebäudemanagement

- 101 T€ Aufwendungen

11.

Erstattung von Schulkostenbeiträgen im Produkt Gymnasien

+ 100 T€ Erträge

12.

Neukalkulation der Grundsteuer B auf Basis der festgesetzten Vorauszahlungen

+ 100 T€ Erträge

 

 

Verschlechterungen:

 

1.

Weiterleitung Landesmittel (SQKM) nach neuem KitaG

+ 4.302 T€ Aufwendungen

2.

Anpassung an die Entwicklung auf dem Energiemarkt im Produkt Gebäudemanagement

+ 1.290 T€ Aufwendungen

3.

Kreisumlage

+ 1.071 T€ Aufwendungen

4.

Verkauf Grundstücke Wichelkoppeln

- 946 T€ Erträge

5.

Mehraufwand Strom für Straßenbeleuchtung und LSA im Produkt Gemeindestraßen

+ 502 T€ Aufwendungen

6.

Neukalkulation der Leistungspauschale durch den EB Umweltdienste im Produkt Öffentliches Grün/Landschaftsbau

+ 242 T€ Aufwendungen

7.

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

+ 238 T€ Aufwendungen

8.

Schlüsselzuweisungen

- 236 T€ Erträge

9.

Konzessionsabgaben Schleswiger Stadtwerke GmbH

- 220 T€ Erträge

10.

Allgemeine Kostensteigerung für Unterhaltungsmaßnahmen im Produkt Gemeindestraßen

+ 210 T€ Aufwendungen

11.

Neukalkulation der Software- und Wartungskosten für alle Budgets im Produkt IT

+ 206 T€ Aufwendungen

12.

Personalkostenerstattung an Ditte im Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen“

+ 152 T€ Aufwendungen

13.

Neukalkulation des Gesamtaufwandes für Schleswiger Kinder in KiTas

+ 150 T€ Aufwendungen

14.

Mehraufwand Strom für Straßenbeleuchtung und LSA im Produkt Kreisstraßen

+ 145 T€ Aufwendungen

15.

Neukalkulation der Leistungspauschale durch den EB Umweltdienste im Produkt Gemeindestraßen

+ 112 T€ Aufwendungen

16.

Erstattung Personalkosten für Senioreneinrichtungen

- 111 T€ Erträge

17.

Geschäftsaufwendungen im Produkt „Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen“

+ 107 T€ Aufwendungen

18.

Erstattung von Schulkostenbeiträgen im Produkt Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen

- 100 T€ Erträge

 

 

In der Haushaltsdrucksache sind darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 18 bis 24 erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2023 aufgelaufenen Überschüsse von knapp 600 Tsd. € sowie der in den folgenden drei Jahren (2024-2026) entstehenden Defizite von 25,5 Mio. € wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2026 voraussichtlich auf 24,9 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang wird auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7 verwiesen.

 

Das Investitionsvolumen steigt von 19,0 Mio. € in 2022 auf 26,2 Mio. € im Haushaltsjahr 2023 und leistet damit erneut einen proaktiven Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung in der Region. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab 50.000 € sind auf den Seiten 25 bis 36 dargestellt. Ein erheblicher Anteil der Investitionen ist für geförderte Maßnahmen vorgesehen.

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) ist auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2023 voraussichtlich 39,1 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich auf 97,0 Mio. € an.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 16,8 Mio. € (s. Seite 613); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):

 

  1. Bau Kulturhaus auf der Freiheit    14.388 T€
  2. Ausbau Flensburger Straße       1.890 T€
  3. Barrierefreiheit Rathaus          550 T€

 

Die geplante Entwicklung der Liquidität ist dem Finanzplan zu entnehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass mittelfristig wieder Kassenkredite benötigt werden.

 

3. Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig ist nach wie vor nicht gegeben. In diesem Zusammenhang ist auf die Übersicht über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Seite 38, auf die Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die Umlagen auf Seite 14 sowie auf die Übersicht zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen auf Seite 43 zu verweisen.

 

Die Stadt setzt in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten erneut deutliche Akzente. Ziel muss es aber sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und vor allem zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind mittelfristig unerlässlich.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die Drucksache VO/2022/033 (Sachstandsbericht über einen strukturierten Prüfprozess zur Haushaltskonsolidierung) zu verweisen, der u.a. den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes enthält.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratungen.

 

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Anlagen

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