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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/168

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     10.526.500 Euro

die Aufwendungen    10.303.000 Euro

der Jahresgewinn         223.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen     21.491.400 Euro

die Auszahlungen     21.491.400 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf      17.699.800 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   19.828.000 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf        3.000.000 Euro

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (Eig-VO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2023 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:

 

 dem Erfolgsplan,

 dem Vermögensplan,

 der Stellenübersicht,

 der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

 

Auf Grundlage der Abwassermengen aus 2021 und 2022 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2022 die Summe der Erträge 10.526.500 Euro und die Aufwendungen 10.303.000 Euro.

 

Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 223.500 € an die Stadt Schleswig auszuschütten.

 

Die Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren in allen Satzungsgebieten bleiben unverändert.

 

Für die Flensburger Straße, den Husumer Baum, die Erneuerung der Klärschlammentwässerung und für den Düker Fahrdorf sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 19.828.500 Euro in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Vermögensplan

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2023 betragen 21.491.400 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 17.699.800 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung erhöht sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 um vier Stellen.

 

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Anlagen

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